Daten
Kommune
Kall
Größe
29 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
111/2012
03.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
5.1
Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
Genehmigungsantrag gemäß § 18 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Steinbruch Sötenich
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Fristverlängerung gem. § 18 Abs. 3 BImSchG wird erklärt.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 25.04.2012 stellt die Genehmigungsinhaberin bei der Bezirksregierung Köln,
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einen Antrag auf Verlängerung der Frist für den Steinbruch
Taubenberg Nord I + II sowie die Erweiterungsfläche Süd (Genehmigung vom 27.11.2008; Bezirksregierung Köln; Az.: 53.8851.2.1-§16-60/07-V/Ba) um 3 Jahre.
Gemäß § 18 Abs. 1 BImSchG erlischt die Genehmigung, wenn
1.
innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde gesetzten angemessenen Frist nicht mit
der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage begonnen oder
2.
eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben
worden ist.
Nach § 18 Abs. 3 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag die Fristen nach Abs. 1
aus wichtigem Grunde verlängern, wenn hierdurch der Zweck des Gesetzes nicht gefährdet wird.
Die antragstellende Firma führt insbesondere folgende wichtige Gründe an:
-
Bedürfnis nach Rechtssicherheit für den Betrieb des Zementwerkes inkl. des Steinbruchs
Taubenberg Nord I und II und der Erweiterungsfläche.
-
Für den Fall einer konjunkturellen Erholung könne die Ertüchtigung und der Betrieb des
Ofens und somit auch des Steinbruches wirtschaftlich sinnvoll werden. Hierzu wären die
Vermeidung weiterer Kosten und eine gesicherte Genehmigungslage essentiell.
Vorlagen-Nr. 111/2012
-
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Um den Klinkerbezug langfristig, vor allem im Falle eines deutlichen konjunkturellen Aufschwungs zu sichern, ist das Werk Sötenich in die Lage zu versetzen, die Klinkerproduktion bedarfsgerecht anzufahren. Dies sei seit der Entscheidung über den Ofenstopp im
Frühjahr 2009 Strategie der Antragstellerin, welches sich auch dadurch zeige, dass der
Antrag auf Genehmigung der Kapazitätserweiterung und Erhöhung des Einsatzes alternativer Brennstoffe weiterhin aufrechterhalten wurde. Mit der Wiederaufnahme und dem
fortgesetzten Ofenbetrieb wäre weiterhin der Einsatz einer entsprechenden notwendigen
Zahl an Fachkräften (ca. 60 Arbeitsplätze) verknüpft.
Mit Verfügung vom 22.05.2012 wird die Gemeinde Kall gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit
zu dem Vorhaben bis zum 20.06.2012 Stellung zu nehmen. Seitens der Verwaltung wurde Fristverlängerung bis zum 05.07.2012 beantragt.
Der Antrag sowie die Verfügung der Bezirksregierung wurde den Fraktionsvorsitzenden mit der
Einladung zu dieser Sitzung zur Verfügung gestellt.