Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
05.07.12, 18:13
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
120/2012
03.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 5.3
Bauantrag für die Errichtung einer Mauer auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u. a., gelegen in Sistig, In der Sürsch
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u.a. eine Bruchsteinmauer entlang des Anwesens „In der Sürsch 1“ in
Sistig (ehemaliges Pfarrhaus) zu errichten. Die ca. 1,86 m hohe und ca. 0,50 m breite
Mauer ist entlang der öffentlichen Verkehrsfläche auf einer Länge von ca. 50 m geplant.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Sistig gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung,
so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Danach
ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die geplante Grenzmauer soll als Bruchsteinmauerwerk in Anpassung an das in die
Denkmalliste eingetragene ehemalige Pfarrhaus sowie der bereits vorhandenen Einfriedung der Pfarrkirche St. Stephanus in Sistig errichtet werden und fügt sich somit auch
optisch in die vorhandene Bebauung ein. Eine Sichtbehinderung auf die öffentliche Verkehrsfläche ist durch die geplante Grenzmauer nicht zu erwarten.
Vorlagen-Nr. 120/2012
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Die Verwaltung hat die Angelegenheit, insbesondere die geplante Höhe der Mauer, mit
dem Antragsteller vor Ort erörtert.
Über das Ergebnis des Ortstermins wird in der Sitzung berichtet.
Die Maßnahme bedarf neben der erforderlichen Baugenehmigung einer Erlaubnis nach
§ 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Der Antragsteller hat das geplante Bauvorhaben
vorab mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege vor Ort abgestimmt. Über das Ergebnis wird
in der Sitzung berichtet.
Ein Auszug aus der Flurkarte mit Einzeichnung des geplanten Verlaufs der Mauer ist der
Sitzungsvorlage beigefügt.