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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Mauer auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u. a., gelegen in Sistig, In der Sürsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
05.07.12, 18:13
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Mauer auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u. a., gelegen in Sistig, In der Sürsch) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Mauer auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u. a., gelegen in Sistig, In der Sürsch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 120/2012 03.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 5.3 Bauantrag für die Errichtung einer Mauer auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u. a., gelegen in Sistig, In der Sürsch Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 219, 220 u.a. eine Bruchsteinmauer entlang des Anwesens „In der Sürsch 1“ in Sistig (ehemaliges Pfarrhaus) zu errichten. Die ca. 1,86 m hohe und ca. 0,50 m breite Mauer ist entlang der öffentlichen Verkehrsfläche auf einer Länge von ca. 50 m geplant. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Sistig gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung, so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die geplante Grenzmauer soll als Bruchsteinmauerwerk in Anpassung an das in die Denkmalliste eingetragene ehemalige Pfarrhaus sowie der bereits vorhandenen Einfriedung der Pfarrkirche St. Stephanus in Sistig errichtet werden und fügt sich somit auch optisch in die vorhandene Bebauung ein. Eine Sichtbehinderung auf die öffentliche Verkehrsfläche ist durch die geplante Grenzmauer nicht zu erwarten. Vorlagen-Nr. 120/2012 Seite 2 Die Verwaltung hat die Angelegenheit, insbesondere die geplante Höhe der Mauer, mit dem Antragsteller vor Ort erörtert. Über das Ergebnis des Ortstermins wird in der Sitzung berichtet. Die Maßnahme bedarf neben der erforderlichen Baugenehmigung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Der Antragsteller hat das geplante Bauvorhaben vorab mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege vor Ort abgestimmt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Ein Auszug aus der Flurkarte mit Einzeichnung des geplanten Verlaufs der Mauer ist der Sitzungsvorlage beigefügt.