Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
135/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Wilms/Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Einziehung eines Teilstückes der Fläche des Straßengrundstücks Gemarkung
Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, aufgrund der
vorgetragenen Einwendungen die Teilfläche des Straßengrundstückes Gemarkung Sistig, Flur
22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel, nicht einzuziehen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012
– TOP 3.1 nöS. -. In dieser Sitzung wurde im Rahmen eines Kaufantrages beschlossen, ein Einziehungsverfahren für die in der Anlage 1 dargestellte Teilfläche des Straßengrundstückes Sistig,
Flur 22, Flurstück 102, durchzuführen.
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die beabsichtigte Einziehung oder Teileinziehung von der Gemeinde mindestens drei Monate vorher
ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Mai 2012 im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) für die Zeit vom
18.05.2012 – 19.08.2012 (3 Monate).
Es sind zwei Einwendungen der Anlieger eingegangen. Die Einwendungen beziehen sich im
Wesentlichen auf folgende Punkte:
-
-
Die Verkehrsfläche der Parzelle 102 ist seit jeher in Dauernutzung der Anlieger. Eine
dauerhafte Einengung der Fahrbahn würde zukünftig für die Anlieger sowie die Nutzung
durch größere Fahrzeuge wie (LKW, Müllfahrzeuge, Schneepflug) zu Problemen und
Einschränkungen führen.
In der Straßenteilfläche liegen Leitungen der Versorgungsträger (ene und Dt. Telekom)
Berücksichtigung der Fläche bei der Berechnung des Kostenaufwandes für die Herstellung der Kanalanschlussleitung.
Vorlagen-Nr. 135/2012
Seite 2
Die Einwendungen sowie die Bestandspläne der Versorgungsträger werden zudem den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Aufgrund der vorgetragenen Argumente schlägt die Verwaltung vor, die beantragte Straßenteilfläche nicht einzuziehen.