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Allgemeine Vorlage (Einziehung eines Teilstückes der Fläche des Straßengrundstücks Gemarkung Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (Einziehung eines Teilstückes der Fläche des Straßengrundstücks Gemarkung Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel) Allgemeine Vorlage (Einziehung eines Teilstückes der Fläche des Straßengrundstücks Gemarkung Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 135/2012 18.09.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Wilms/Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Einziehung eines Teilstückes der Fläche des Straßengrundstücks Gemarkung Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, aufgrund der vorgetragenen Einwendungen die Teilfläche des Straßengrundstückes Gemarkung Sistig, Flur 22, Flurstück 102, Steinfelderheistert, Im Winkel, nicht einzuziehen. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012 – TOP 3.1 nöS. -. In dieser Sitzung wurde im Rahmen eines Kaufantrages beschlossen, ein Einziehungsverfahren für die in der Anlage 1 dargestellte Teilfläche des Straßengrundstückes Sistig, Flur 22, Flurstück 102, durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die beabsichtigte Einziehung oder Teileinziehung von der Gemeinde mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Mai 2012 im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) für die Zeit vom 18.05.2012 – 19.08.2012 (3 Monate). Es sind zwei Einwendungen der Anlieger eingegangen. Die Einwendungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: - - Die Verkehrsfläche der Parzelle 102 ist seit jeher in Dauernutzung der Anlieger. Eine dauerhafte Einengung der Fahrbahn würde zukünftig für die Anlieger sowie die Nutzung durch größere Fahrzeuge wie (LKW, Müllfahrzeuge, Schneepflug) zu Problemen und Einschränkungen führen. In der Straßenteilfläche liegen Leitungen der Versorgungsträger (ene und Dt. Telekom) Berücksichtigung der Fläche bei der Berechnung des Kostenaufwandes für die Herstellung der Kanalanschlussleitung. Vorlagen-Nr. 135/2012 Seite 2 Die Einwendungen sowie die Bestandspläne der Versorgungsträger werden zudem den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt. Aufgrund der vorgetragenen Argumente schlägt die Verwaltung vor, die beantragte Straßenteilfläche nicht einzuziehen.