Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
160/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Einziehung von diversen landwirtschaftlichen Wegen im Gemeindegebiet Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsbeförderung beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung der nachfolgend aufgeführten gemeindeeigenen Wege bzw.
des Wegeteilstückes einzuleiten:
a)
b)
c)
Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91, gelegen bei Steinfelderheistert
(Anlage 1),
Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 95, gelegen bei Steinfelderheistert
(Anlage 1)
Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück 58 (teilweise), gelegen bei Wahlen / Wohnplatz
Daubenforst (Anlage 2)
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall ist Eigentümerin der Wegeparzellen Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstücke 91
und 95, gelegen bei Steinfelderheistert und Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück 58, gelegen
bei Wahlen, Wohnplatz Daubenforst. Die jeweils angrenzenden Eigentümer bitten, ihnen die
Wegegrundstücke zu veräußern.
Bevor über einen Verkauf der Flächen entschieden werden kann, ist es erforderlich, ein Einziehungsverfahren nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW ist die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung von der Gemeinde mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen,
um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Die zur Einziehung vorgesehenen Wege bzw. das Wegeteilstück sowie die Lage und nähere
Umgebung sind aus den anliegenden Übersichtskarten zu entnehmen.