Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
hier:	Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen) Allgemeine Vorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
hier:	Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 159/2012 18.09.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Sachdarstellung: Die Landesregierung hat am 17. April 2012 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im Erarbeitungsverfahren für den LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel- werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt (§§ 13,17 Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz). Mit Verfügung vom 24. Mai 2012 der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Gemeinde Kall und die anderen in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen am Verfahren beteiligt und gebeten, bis zum 04. Oktober 2012 ihre Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan (LEP 95) enthält keine Regelung zur Steuerung des Großflächigen Einzelhandels in NRW. Die landesplanerischen Vorgaben fanden sich in § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Im Zuge der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde § 24a LEPro der Zielcharakter aberkannt. Damit war diese landesplanerische Regelung von den Kommunen nur noch in ihrer Abwägung zu berücksichtigen und nicht mehr strikt zu beachten. Das LEPro NRW und damit die landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind am 31.12.2011 ausgelaufen. Vorlagen-Nr. 159/2012 Seite 2 Die Erarbeitung eines Entwurfes für einen neuen umfassenden Landesentwicklungsplan, der auch Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten soll, wurde von der Landesregierung unterbrochen. Stattdessen hat die Landesregierung entschieden, vorgezogen landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem sachlichen Teilplan zum LEP NRW zu erarbeiten. Die Festlegungen (Ziele und Grundsätze) und Erläuterungen zum großflächigen Einzelhandel sind als Anlage beigefügt. Darüber hinaus wird den Fraktionsvorsitzenden eine gebundene Ausfertigung der Verfahrensunterlagen (Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht, Beteiligungsliste) mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt. Die Verfahrensunterlagen können zudem auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen werden (www.nrw.de/landesplanung/einzelhandel/). Am 30. August 2012 hat mit dem Kreis Euskirchen und den Kommunen eine Erörterung und Abstimmung des Entwurfes zum LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – stattgefunden. Die Ergebnisse der Erörterung auf Kreisebene werden noch in die Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung eingearbeitet, so dass diese nachgereicht wird.