Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
159/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Die Landesregierung hat am 17. April 2012 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - gebilligt und das zu seiner
Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im Erarbeitungsverfahren für den
LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel- werden die Öffentlichkeit und die in
ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt (§§ 13,17 Landesplanungsgesetz i.V.m. §
10 Raumordnungsgesetz).
Mit Verfügung vom 24. Mai 2012 der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die
Gemeinde Kall und die anderen in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen am Verfahren
beteiligt und gebeten, bis zum 04. Oktober 2012 ihre Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.
Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan (LEP 95) enthält keine Regelung zur Steuerung des
Großflächigen Einzelhandels in NRW. Die landesplanerischen Vorgaben fanden sich in § 24a
Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Im Zuge der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde
§ 24a LEPro der Zielcharakter aberkannt. Damit war diese landesplanerische Regelung von den
Kommunen nur noch in ihrer Abwägung zu berücksichtigen und nicht mehr strikt zu beachten.
Das LEPro NRW und damit die landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind am 31.12.2011 ausgelaufen.
Vorlagen-Nr. 159/2012
Seite 2
Die Erarbeitung eines Entwurfes für einen neuen umfassenden Landesentwicklungsplan, der
auch Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten soll, wurde von der Landesregierung unterbrochen. Stattdessen hat die Landesregierung entschieden, vorgezogen landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem sachlichen Teilplan zum LEP NRW
zu erarbeiten.
Die Festlegungen (Ziele und Grundsätze) und Erläuterungen zum großflächigen Einzelhandel
sind als Anlage beigefügt. Darüber hinaus wird den Fraktionsvorsitzenden eine gebundene Ausfertigung der Verfahrensunterlagen (Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht, Beteiligungsliste) mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt. Die Verfahrensunterlagen können zudem
auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen werden
(www.nrw.de/landesplanung/einzelhandel/).
Am 30. August 2012 hat mit dem Kreis Euskirchen und den Kommunen eine Erörterung und
Abstimmung des Entwurfes zum LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – stattgefunden. Die Ergebnisse der Erörterung auf Kreisebene werden noch in die Stellungnahme und
Beschlussvorschlag der Verwaltung eingearbeitet, so dass diese nachgereicht wird.