Daten
Kommune
Kall
Größe
96 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
156/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
6.1
Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
Bauantrag für die Nutzungserweiterung des Gewerbebetriebes zum
Umschlagen von Abfällen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29,
Flurstück 103, gelegen in Kall, Am Hallenbad
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erklärt, wenn
-
die Festsetzungen den Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ eingehalten werden;
-
die zu beteiligenden Fachbehörden der Nutzungserweiterung zustimmen. Die Auflagen und
Bedingungen der Fachbehörden sind in die Baugenehmigung aufzunehmen;
-
das Vorhaben bezogen auf die benachbarte, schutzwürdige Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist.
Sachdarstellung:
Die antragstellende Firma beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, Flurstück
103, die Nutzung des bestehenden Gewerbebetriebes zum Umschlagen von Abfällen zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die Erweiterung der mit der Baugenehmigung
aus dem Jahre 2006 zum Umschlagen zugelassenen, nicht gefährlichen Abfallarten um zwei
weitere Abfallarten:
-
ASN 160103 Altreifen und
ASN 200201 biologisch abbaubare Abfälle
In der Baugenehmigung aus dem Jahre 2006 zur Nutzungsänderung der Halle in einen Betrieb
zum Umschlagen von Abfällen wurde u.a. der Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen mit einer
Kapazität von weniger als 100 t/d festgeschrieben.
Vorlagen-Nr. 156/2012
Seite 2
Auf der Grundlage dieser Genehmigung soll sich die Kapazität der Anlage durch den nunmehr
eingereichten Antrag auf Erweiterung der Abfallarten nicht ändern. Bauliche Maßnahmen sollen
in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht stattfinden. Begründet wird der Antrag damit, dass der
Betrieb nunmehr weiter optimiert werden soll. Um den Standort wirtschaftlich betreiben zu können, sei es erforderlich, den Positivkatalog der Anlage um die beantragten Abfallschlüssel zu
erweitern.
Der neu eingereichte Bauantrag ist bereits am 22. Juni 2012 bei der Gemeinde eingegangen.
Die Verwaltung hat fristwahrend mit Schreiben vom 17. Juli 2012 das Einvernehmen zunächst
nicht erklärt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ und ist als
Gewerbefläche (GE 1) ausgewiesen. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der
Einladung beigefügt.
Die Nutzungsänderung ist somit zulässig, wenn die Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes eingehalten werden.
Das Grundstück liegt überwiegend im Bereich GE (1) des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im
Auel“. Gemäß Ziffer 2.2.4.2 der textlichen Festsetzungen sind Betriebe der lfd-Nrn. 1-191, 199,
209 (Bauhöfe) und 210 (Anlage zur Kfz-Überwachung) der Liste gem. Ziff. 2.2.4.6 sowie Anlagen
mit ähnlichem Emissionsgrad nicht zulässig.
Des Weiteren wurde für diesen Bereich ein maximaler flächenbezogener Schalleistungspegel
von
tags:
60 dB(A)
nachts:
45 dB (A) festgesetzt.
Gemäß Ziffer 2.2.4.3 ist bei Ansiedlung von geruchsemittierenden Nutzungen durch eine Einzelfallprüfung (ggf. gutachterlich) die Einhaltung der Immissionswerte Geruch gegenüber der benachbarten, schutzwürdigen Bebauung nachzuweisen.
Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen des Bauantragsverfahrens diverse Fachbehörden (Untere
Abfallwirtschaftsbehörde /Untere Wasserbehörde) am Verfahren beteiligt. Seitens der Unteren
Abfallwirtschaftsbehörde bestehen unter der Voraussetzung, dass sich die Tätigkeiten des Umschlagens der Abfälle und des vorübergehenden Lagerns bis zur Abfuhr auf den Innenbereich
der Umschlaghalle beschränken, keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Darüber
hinaus sollen diverse Auflagen und Bedingungen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen
werden. Die Stellungnahme der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde wird den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann der Nutzungsänderung ebenfalls zugestimmt werden,
wenn die vorgeschlagenen Punkte der Fachbehörde zum Betriebsablauf und Einleiten der
Schmutzwässer in den Schmutzwasserkanal eingehalten werden.
Der Fachausschuss hat bereits mehrfach über Anträge des Gewerbebetriebes beraten. Im Jahre
2008 wurde die Betriebsstätte im Rahmen des Bauantrages für die Erweiterung des Gewerbebetriebes durch Aufstellung von Containern auf dem Freigelände zur Lagerung und zum Umschlag
von Müll vor Ort besichtigt.
Zur Erläuterung sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt
(Anlage 2).