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Allgemeine Vorlage (6.1 Bauantrag für die Nutzungserweiterung des Gewerbebetriebes zum Umschlagen von Abfällen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, Flurstück 103, gelegen in Kall, Am Hallenbad)

Daten

Kommune
Kall
Größe
96 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
07.09.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (6.1	Bauantrag für die Nutzungserweiterung des Gewerbebetriebes zum 
	Umschlagen von Abfällen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, 	Flurstück 103, gelegen in Kall, Am Hallenbad) Allgemeine Vorlage (6.1	Bauantrag für die Nutzungserweiterung des Gewerbebetriebes zum 
	Umschlagen von Abfällen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, 	Flurstück 103, gelegen in Kall, Am Hallenbad)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 156/2012 18.09.2012 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 6.1 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge Bauantrag für die Nutzungserweiterung des Gewerbebetriebes zum Umschlagen von Abfällen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, Flurstück 103, gelegen in Kall, Am Hallenbad Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird erklärt, wenn - die Festsetzungen den Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ eingehalten werden; - die zu beteiligenden Fachbehörden der Nutzungserweiterung zustimmen. Die Auflagen und Bedingungen der Fachbehörden sind in die Baugenehmigung aufzunehmen; - das Vorhaben bezogen auf die benachbarte, schutzwürdige Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Sachdarstellung: Die antragstellende Firma beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 29, Flurstück 103, die Nutzung des bestehenden Gewerbebetriebes zum Umschlagen von Abfällen zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die Erweiterung der mit der Baugenehmigung aus dem Jahre 2006 zum Umschlagen zugelassenen, nicht gefährlichen Abfallarten um zwei weitere Abfallarten: - ASN 160103 Altreifen und ASN 200201 biologisch abbaubare Abfälle In der Baugenehmigung aus dem Jahre 2006 zur Nutzungsänderung der Halle in einen Betrieb zum Umschlagen von Abfällen wurde u.a. der Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von weniger als 100 t/d festgeschrieben. Vorlagen-Nr. 156/2012 Seite 2 Auf der Grundlage dieser Genehmigung soll sich die Kapazität der Anlage durch den nunmehr eingereichten Antrag auf Erweiterung der Abfallarten nicht ändern. Bauliche Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht stattfinden. Begründet wird der Antrag damit, dass der Betrieb nunmehr weiter optimiert werden soll. Um den Standort wirtschaftlich betreiben zu können, sei es erforderlich, den Positivkatalog der Anlage um die beantragten Abfallschlüssel zu erweitern. Der neu eingereichte Bauantrag ist bereits am 22. Juni 2012 bei der Gemeinde eingegangen. Die Verwaltung hat fristwahrend mit Schreiben vom 17. Juli 2012 das Einvernehmen zunächst nicht erklärt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ und ist als Gewerbefläche (GE 1) ausgewiesen. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Einladung beigefügt. Die Nutzungsänderung ist somit zulässig, wenn die Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes eingehalten werden. Das Grundstück liegt überwiegend im Bereich GE (1) des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“. Gemäß Ziffer 2.2.4.2 der textlichen Festsetzungen sind Betriebe der lfd-Nrn. 1-191, 199, 209 (Bauhöfe) und 210 (Anlage zur Kfz-Überwachung) der Liste gem. Ziff. 2.2.4.6 sowie Anlagen mit ähnlichem Emissionsgrad nicht zulässig. Des Weiteren wurde für diesen Bereich ein maximaler flächenbezogener Schalleistungspegel von tags: 60 dB(A) nachts: 45 dB (A) festgesetzt. Gemäß Ziffer 2.2.4.3 ist bei Ansiedlung von geruchsemittierenden Nutzungen durch eine Einzelfallprüfung (ggf. gutachterlich) die Einhaltung der Immissionswerte Geruch gegenüber der benachbarten, schutzwürdigen Bebauung nachzuweisen. Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen des Bauantragsverfahrens diverse Fachbehörden (Untere Abfallwirtschaftsbehörde /Untere Wasserbehörde) am Verfahren beteiligt. Seitens der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde bestehen unter der Voraussetzung, dass sich die Tätigkeiten des Umschlagens der Abfälle und des vorübergehenden Lagerns bis zur Abfuhr auf den Innenbereich der Umschlaghalle beschränken, keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Darüber hinaus sollen diverse Auflagen und Bedingungen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden. Die Stellungnahme der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde wird den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann der Nutzungsänderung ebenfalls zugestimmt werden, wenn die vorgeschlagenen Punkte der Fachbehörde zum Betriebsablauf und Einleiten der Schmutzwässer in den Schmutzwasserkanal eingehalten werden. Der Fachausschuss hat bereits mehrfach über Anträge des Gewerbebetriebes beraten. Im Jahre 2008 wurde die Betriebsstätte im Rahmen des Bauantrages für die Erweiterung des Gewerbebetriebes durch Aufstellung von Containern auf dem Freigelände zur Lagerung und zum Umschlag von Müll vor Ort besichtigt. Zur Erläuterung sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 2).