Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
13.09.12, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
161/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Nordeifel Tourismus GmbH;
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Bau, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den
notwendigen Änderungen in der Präambel sowie den §§ 4, 11 und 13. des Gesellschaftsvertrages vom 18.02.2009 der Nordeifel Tourismus GmbH zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde
Kall an der „Nordeifel Tourismus GmbH auf Basis des Gesellschaftsvertrages vom 18.02.2009
beschlossen. Zum 01.01.2013 treten zwei neue Gesellschafter Nettersheim und Blankenheim
der Gesellschaft bei, was zur Folge hat, dass der oben genannte Gesellschaftsvertrag der
Nordeifel Tourismus GmbH geändert werden muss. Aufgrund dieser Beitritte, der Notwendigkeit
der Hebung des Deckelungsbetrages für den Kreis Euskirchen durch die Erhöhung des Zuschusses bei der Weiterentwicklung der Nordeifel Tourismus GmbH zu einem touristischen Servicecenter sowie einiger formeller Anpassungen (u. a. Berücksichtigung Transparenzgesetz) ist
die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordeifel Tourismus GmbH erforderlich. Die vorzunehmende Änderung des Gesellschaftsvertrages berührt nicht den Haushalt der Gemeinde Kall,
sondern lediglich den Kreishaushalt.
Die notwendigen Änderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich. Betroffen sind die
Präambel sowie die §§ 4, 11 und 13. Die geänderten Passagen sind kursiv und fett gedruckt
(siehe Anlage 1)
Die notarielle Änderung und Bestätigung in der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH wird am 5. November 2012 erfolgen.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung, Bau, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vor, dem Rat zu empfehlen, den notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.