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Allgemeine Vorlage (Nordeifel Tourismus GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
13.09.12, 18:16
Allgemeine Vorlage (Nordeifel Tourismus GmbH;
hier:   Änderung des Gesellschaftsvertrages)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 161/2012 18.09.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Nordeifel Tourismus GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planung, Bau, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den notwendigen Änderungen in der Präambel sowie den §§ 4, 11 und 13. des Gesellschaftsvertrages vom 18.02.2009 der Nordeifel Tourismus GmbH zuzustimmen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde Kall an der „Nordeifel Tourismus GmbH auf Basis des Gesellschaftsvertrages vom 18.02.2009 beschlossen. Zum 01.01.2013 treten zwei neue Gesellschafter Nettersheim und Blankenheim der Gesellschaft bei, was zur Folge hat, dass der oben genannte Gesellschaftsvertrag der Nordeifel Tourismus GmbH geändert werden muss. Aufgrund dieser Beitritte, der Notwendigkeit der Hebung des Deckelungsbetrages für den Kreis Euskirchen durch die Erhöhung des Zuschusses bei der Weiterentwicklung der Nordeifel Tourismus GmbH zu einem touristischen Servicecenter sowie einiger formeller Anpassungen (u. a. Berücksichtigung Transparenzgesetz) ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordeifel Tourismus GmbH erforderlich. Die vorzunehmende Änderung des Gesellschaftsvertrages berührt nicht den Haushalt der Gemeinde Kall, sondern lediglich den Kreishaushalt. Die notwendigen Änderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich. Betroffen sind die Präambel sowie die §§ 4, 11 und 13. Die geänderten Passagen sind kursiv und fett gedruckt (siehe Anlage 1) Die notarielle Änderung und Bestätigung in der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH wird am 5. November 2012 erfolgen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung, Bau, Tourismus und Wirtschaftsförderung vor, dem Rat zu empfehlen, den notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.