Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
26.10.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
131/2012
06.11.2012
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK 150 573 002
/ 5318 170
7.750,00
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2012 zur Verfügung stehenden
Betrag von 7.750,- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in
Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Von den Sportvereinen wird eine pauschale Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen
und Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von je 150,- Euro pro Verein für das Jahr 2012 gefordert.
alternativ:
Die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze erfolgt auf
der Grundlage der jährlichen Betriebskosten anteilig gemäß dem Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme gemäß beiliegender Anlage.
Sachdarstellung:
Im konsumtiven Haushalt 2012 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,Euro zur Verteilung zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die
Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften
Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder
wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt
werden.
Vorlagen-Nr. 131/2012
Seite 2
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage 1
beigefügt.
Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und
Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,- Euro auf 150,- Euro pro Verein
erhöht und bisher mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand
eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert.
Im Beratungsverlauf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2009 wurde jedoch angeregt, die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten künftig dem Umfang der
Inanspruchnahme anzupassen.
Für das Jahr 2010 ergab sich auf der Basis der tatsächlichen Belegungsstunden ein Gesamtbetrag für die Kostenbeteiligung i.H.v. 1.462,50 €. Gemäß Beschluss des Rates am 21.12.10 wurde
jedoch im Jahr 2010 tatsächlich keine Kostenbeteiligung von den Vereinen erhoben und im Gegenzug der dadurch ausfallende Betrag (1.500,- Euro) bei Produkt / Sachkonto
060.366.002/5318.120 („Vereinsförderung“) gesperrt; ebenso im Jahr 2011, wobei angeregt wurde, für die Folgejahre eine andere Lösung zu finden. Hierbei muss der Verwaltungsaufwand vertretbar sein.
Die Verwaltung schlägt vor,
a) auf der Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses vom 28.06.2005 pauschal 200,- Euro pro Verein
als Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) zu fordern.
alternativ:
b) eine anteilige Kostenbeteiligung der Vereine an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) i.H.v. rd. 20% auf der Grundlage der jährlichen Betriebskosten gemäß dem
Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben; eine entsprechende Aufstellung ist
als Anlage beigefügt.