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Allgemeine Vorlage (7.1 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
174 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (7.1	Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2012 20.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 7.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2013 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.11.2012 - TOP 4.1 - stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu und beschließt die beigefügte 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2011 dem Rat empfohlen, aufgrund des in der vorgelegten Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ausgewiesenen Überschusses i.H.v. 40.183,98 € die Gebühren für 2013 zu senken. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen ergibt sich nunmehr nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ein Defizit in Höhe von 1.279.02 €uro. Das Defizit fließt in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen haben sich durch die interkommunale europaweite Ausschreibung ergeben, wodurch die Abfuhrkosten um rd. 30.000 € sinken. Die Umlage für die Kreismülldeponie (Kosten der Abfallentsorgung) bleibt nach dem derzeitigen Stand unverändert. Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen, da durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches seit 01.06.2012 in Kraft ist, noch konkrete Änderungen zu erwarten sind, die auch die Gebührensituation beeinflussen werden. Von 2015 an soll es zudem eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben. Weiterhin bildet das Gesetz die Basis für die Einführung einer Wertstofftonne. Aber auch seitens des Kreises ist ab 2015 aufgrund der dann anstehenden neuen vertraglichen Regelungen bei der Müllverbrennung mit Änderungen zu rechnen. Vorlagen-Nr. 170/2012 Seite 2 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2011 dem Rat die nachstehenden Gebührensätze empfohlen: Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne jährlich b) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne jährlich c) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne jährlich d) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne jährlich e) Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne jährlich f) Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich bisher neu 57,00 € 55,00 € 72,00 € 69,00 € 74,00 € 71,00 € 88,00 € 43,00 € 48,00 € 84,00 € 41,00 € 46,00 € a) Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum werden folgende Gebühren festgesetzt: a) für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll jährlich b) für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll jährlich c) bei Verwendung eines 240 l-Abfallbehälters - Restmüll statt eines nur erforderlichen 120 l-Behälters - ohne Biotonne jährlich - mit Biotonne jährlich Für einen Großraumbehälter - Restmüll - (1.100 l) wird die jährliche Benutzungsgebühr auf festgesetzt. Eine entsprechende Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. 229,00 € 418,00 € 220,00 € 401,00 € 189,00 € 208,00 € 181,00 € 200,00 € 2.979,00 € 2.860,00 € Vorlagen-Nr. 170/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 170/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2012 06.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 4.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2013 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 40.183,98 €. Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen haben sich durch die interkommunale europaweite Ausschreibung ergeben, wodurch die Abfuhrkosten um rd. 30.000 € sinken. Die Umlage für die Kreismülldeponie (Kosten der Abfallentsorgung) bleibt nach dem derzeitigen Stand unverändert. Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen, da durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches seit 01.06.2012 in Kraft ist, noch konkrete Änderungen zu erwarten sind, die auch die Gebührensituation beeinflussen werden. Von 2015 an soll es zudem eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben. Weiterhin bildet das Gesetz die Basis für die Einführung einer Wertstofftonne. Aber auch seitens des Kreises ist ab 2015 aufgrund der dann anstehenden neuen vertraglichen Regelungen bei der Müllverbrennung mit Änderungen zu rechnen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.