Daten
Kommune
Kall
Größe
174 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
170/2012
20.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
7.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2013
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier: 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.11.2012 - TOP 4.1
- stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu und beschließt die beigefügte 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2011 dem Rat empfohlen, aufgrund des in der vorgelegten Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ausgewiesenen Überschusses i.H.v. 40.183,98 € die Gebühren für 2013 zu senken.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen ergibt sich nunmehr nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ein Defizit in Höhe von 1.279.02
€uro. Das Defizit fließt in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen haben sich durch die interkommunale europaweite Ausschreibung ergeben, wodurch die Abfuhrkosten um rd. 30.000 € sinken. Die Umlage für die Kreismülldeponie
(Kosten der Abfallentsorgung) bleibt nach dem derzeitigen Stand unverändert.
Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen, da
durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches seit 01.06.2012 in Kraft ist, noch konkrete
Änderungen zu erwarten sind, die auch die Gebührensituation beeinflussen werden.
Von 2015 an soll es zudem eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-,
Kunststoff- und Glasabfällen geben. Weiterhin bildet das Gesetz die Basis für die Einführung
einer Wertstofftonne. Aber auch seitens des Kreises ist ab 2015 aufgrund der dann anstehenden
neuen vertraglichen Regelungen bei der Müllverbrennung mit Änderungen zu rechnen.
Vorlagen-Nr. 170/2012
Seite 2
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2011 dem Rat die nachstehenden Gebührensätze empfohlen:
Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter
- Restmüll - ohne Biotonne jährlich
b) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter
- Restmüll - mit Biotonne jährlich
c) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter
- Restmüll - ohne Biotonne jährlich
d) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter
- Restmüll - mit Biotonne jährlich
e) Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne jährlich
f) Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich
bisher
neu
57,00 €
55,00 €
72,00 €
69,00 €
74,00 €
71,00 €
88,00 €
43,00 €
48,00 €
84,00 €
41,00 €
46,00 €
a)
Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum werden folgende Gebühren festgesetzt:
a) für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll jährlich
b) für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll jährlich
c) bei Verwendung eines 240 l-Abfallbehälters - Restmüll statt eines nur erforderlichen 120 l-Behälters
- ohne Biotonne jährlich
- mit Biotonne jährlich
Für einen Großraumbehälter - Restmüll - (1.100 l) wird die jährliche
Benutzungsgebühr auf
festgesetzt.
Eine entsprechende Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
229,00 €
418,00 €
220,00 €
401,00 €
189,00 €
208,00 €
181,00 €
200,00 €
2.979,00 €
2.860,00 €
Vorlagen-Nr. 170/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 170/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
170/2012
06.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
4.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2013
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht
erforderlich
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 40.183,98 €. Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen haben sich durch die interkommunale europaweite Ausschreibung ergeben, wodurch die Abfuhrkosten um rd. 30.000 € sinken. Die Umlage für die Kreismülldeponie
(Kosten der Abfallentsorgung) bleibt nach dem derzeitigen Stand unverändert.
Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen, da
durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches seit 01.06.2012 in Kraft ist, noch konkrete
Änderungen zu erwarten sind, die auch die Gebührensituation beeinflussen werden.
Von 2015 an soll es zudem eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-,
Kunststoff- und Glasabfällen geben. Weiterhin bildet das Gesetz die Basis für die Einführung
einer Wertstofftonne. Aber auch seitens des Kreises ist ab 2015 aufgrund der dann anstehenden
neuen vertraglichen Regelungen bei der Müllverbrennung mit Änderungen zu rechnen.
Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.