Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 03.12.2009:
7.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit und Partner GmbH stellt die Planung vor. Die Änderung
betrifft die in zweiter Reihe liegenden Baugrundstücke und beinhaltet eine geänderte Erschließung und
eine Änderung der Baufenster. Da die Zufahrt nicht über den Kastanienweg erfolgen kann
(Grundstückseigentümer stimmt nicht zu), sei nun ein privates Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von der
Grester Straße aus geplant. Er führt weiter aus, dass entlang der Grester Straße eine Baumreihe
festgesetzt worden sei, welche für die Erschließung um drei Bäume reduziert werden müsse. Da sich
die Verkehrsführung in diesem Bereich verändern werde, wird vorgeschlagen, die Bäume auf privaten
Grundstücksflächen anzupflanzen. Im Anschluss an eine Diskussion über den Platz der
anzupflanzenden Bäume (z.B. auf den privaten Grundstücksflächen oder als Straßenbegleitgrün,
angepasst an die zukünftige Straßenführung) schlägt AM Pankoke vor, den Standort durch einen
städtebaulichen Vertrag festzulegen.
Dem Vorschlag wird zugestimmt. Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Antrag auf
vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren
wird die Planung zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu
beauftragen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten
Abgrenzungsplan ersichtlich.
c) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der 4. Änderung und der Begründung
zu und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -