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Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 03.12.2009: 7. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit und Partner GmbH stellt die Planung vor. Die Änderung betrifft die in zweiter Reihe liegenden Baugrundstücke und beinhaltet eine geänderte Erschließung und eine Änderung der Baufenster. Da die Zufahrt nicht über den Kastanienweg erfolgen kann (Grundstückseigentümer stimmt nicht zu), sei nun ein privates Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von der Grester Straße aus geplant. Er führt weiter aus, dass entlang der Grester Straße eine Baumreihe festgesetzt worden sei, welche für die Erschließung um drei Bäume reduziert werden müsse. Da sich die Verkehrsführung in diesem Bereich verändern werde, wird vorgeschlagen, die Bäume auf privaten Grundstücksflächen anzupflanzen. Im Anschluss an eine Diskussion über den Platz der anzupflanzenden Bäume (z.B. auf den privaten Grundstücksflächen oder als Straßenbegleitgrün, angepasst an die zukünftige Straßenführung) schlägt AM Pankoke vor, den Standort durch einen städtebaulichen Vertrag festzulegen. Dem Vorschlag wird zugestimmt. Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Antrag auf vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren wird die Planung zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Abgrenzungsplan ersichtlich. c) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der 4. Änderung und der Begründung zu und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Beratungsergebnis: - einstimmig -