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Allgemeine Vorlage (9. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
78 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (9. Änderungssatzung) Allgemeine Vorlage (9. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall - 9. Änderungssatzung - vom _______________ Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) - SGV.NRW. 2023 -, der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert 13.12.2011 (GV.NRW. S. 687) - SGV.NRW. 610 -, des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV.NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 863, 975) - SGV.NRW. 74 -, in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 15.03.1996 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 20. November 2012 folgende Satzung beschlossen. Artikel I Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 18.12.1995 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 16.12.2009 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 4, 6, und 7 erhalten folgende Fassung: „(4) Es werden folgende Gebühren festgesetzt: a) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne b) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne c) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne d) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne e) Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne f) Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich 55,00 Euro 69,00 Euro 71,00 Euro 84,00 Euro 41,00 Euro 46,00 Euro -2- (6) Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum werden folgende Gebühren festgesetzt: a) für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll b) für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll c) bei Verwendung eines 240 l-Abfallbehälters - Restmüll statt eines nur erforderlichen 120 l-Behälters - ohne Biotonne - mit Biotonne jährlich 220,00 Euro jährlich 401,00 Euro jährlich 181,00 Euro jährlich 200,00 Euro (7) Für einen Großraumbehälter - Restmüll - (1.100 l) wird die jährliche Benutzungsgebühr auf 2.860,00 Euro festgesetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.