Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 03.12.2009:
8.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste
Eingangs führt AV Puchert-Blöbaum aus, worin bei diesem Bauvorhaben die Schwierigkeiten bestehen
und warum eine Bebauungsplanänderung notwendig ist.
Anhand einer Power-Point-Präsentation macht TA Knipping deutlich, dass auf dem Grundstück die
Nutzungslinie hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit (hier: ein- und zweigeschossige Bauweise)
verläuft. Auf dem überwiegenden Teil des Grundstückes ist jedoch nur eine eingeschossige Bauweise
zulässig, und der Neubau ist in dem Bereich zweigeschossig errichtet worden.
Wenn kein Rückbau erfolgen soll, ist für die Überschreitung der Geschossigkeit eine
Bebauungsplanänderung notwendig, endet sie ihre Ausführungen.
Weiter weist AV Puchert-Blöbaum auf den Antrag der Kanzlei Gabler & Webers hin (Tischvorlage,
Anlage 1 der Niederschrift), welcher eine Auflistung weiterer Abweichungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes beinhaltet. Es sei durchaus sinnvoll, so AV Puchert-Blöbaum, diese
Abweichungen ebenfalls bei einer Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.
AM Pankoke erkundigt sich, ob für das Bauvorhaben ein Bauantrag gestellt worden sei. TA Knipping
gibt bekannt, dass die Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauGB eingereicht
worden seien. Eine baurechtliche Prüfung der Bauunterlagen habe daher nicht stattgefunden. Dem
Kreis Lippe ist vor Ort aufgefallen, dass der Neubau nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
entspricht. Nach mehreren Gesprächen mit dem Bauherrn, dem Architekten, der Gemeinde
Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe ist das Bauvorhaben stillgelegt worden.
AM Pankoke ist der Meinung, hier solle zugunsten der Baufamilie eine möglichst schnelle Lösung
gefunden werden.
Beschluss:
1. Der
Hochbauund
Planungsausschuss
beschließt
die
Aufstellung
der
1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 04/11 „Waldstraße“. Der Geltungsbereich
entspricht dem Grundstück A 22 gemäß Grundstücksteilungsplan (s. Druckvorlage 179/2009) bzw.
ist der heutigen Sitzungspräsentation zu entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen in der heutigen Sitzung zur 1.
Änderung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -