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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 03.12.2009: 8. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste Eingangs führt AV Puchert-Blöbaum aus, worin bei diesem Bauvorhaben die Schwierigkeiten bestehen und warum eine Bebauungsplanänderung notwendig ist. Anhand einer Power-Point-Präsentation macht TA Knipping deutlich, dass auf dem Grundstück die Nutzungslinie hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit (hier: ein- und zweigeschossige Bauweise) verläuft. Auf dem überwiegenden Teil des Grundstückes ist jedoch nur eine eingeschossige Bauweise zulässig, und der Neubau ist in dem Bereich zweigeschossig errichtet worden. Wenn kein Rückbau erfolgen soll, ist für die Überschreitung der Geschossigkeit eine Bebauungsplanänderung notwendig, endet sie ihre Ausführungen. Weiter weist AV Puchert-Blöbaum auf den Antrag der Kanzlei Gabler & Webers hin (Tischvorlage, Anlage 1 der Niederschrift), welcher eine Auflistung weiterer Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beinhaltet. Es sei durchaus sinnvoll, so AV Puchert-Blöbaum, diese Abweichungen ebenfalls bei einer Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen. AM Pankoke erkundigt sich, ob für das Bauvorhaben ein Bauantrag gestellt worden sei. TA Knipping gibt bekannt, dass die Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauGB eingereicht worden seien. Eine baurechtliche Prüfung der Bauunterlagen habe daher nicht stattgefunden. Dem Kreis Lippe ist vor Ort aufgefallen, dass der Neubau nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Nach mehreren Gesprächen mit dem Bauherrn, dem Architekten, der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe ist das Bauvorhaben stillgelegt worden. AM Pankoke ist der Meinung, hier solle zugunsten der Baufamilie eine möglichst schnelle Lösung gefunden werden. Beschluss: 1. Der Hochbauund Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 04/11 „Waldstraße“. Der Geltungsbereich entspricht dem Grundstück A 22 gemäß Grundstücksteilungsplan (s. Druckvorlage 179/2009) bzw. ist der heutigen Sitzungspräsentation zu entnehmen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen in der heutigen Sitzung zur 1. Änderung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Beratungsergebnis: - einstimmig -