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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren)

Daten

Kommune
Kall
Größe
163 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Straßenreinigung"
hier:   5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von 	Straßenreinigungsgebühren) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Straßenreinigung"
hier:   5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von 	Straßenreinigungsgebühren)

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0 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 172/2012 20.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.3 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.11.2012 – TOP 7.3 – stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ zu und beschließt die beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ wieder erhöht werden und erreichen damit wieder den Stand des Jahres 2010. Die Gebührenerhöhung beträgt 0,16 €/lfdm (15,38 %).Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.198,32 €, welches in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre einfließt. Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2010. Außerdem wurde der Ansatz Kosten des Winterdienstes aufgrund des Ergebnisses 2011 und des aktuellen Standes 2012 reduziert. Die Gebühr für den Bereich „Kehren“ ist nicht betroffen, da hier in 2013 keine wesentliche Über/Unterdeckung gegeben ist. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 172/2012 Seite 2 0 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 172/2012 06.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4.3 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ wieder erhöht werden und erreichen damit wieder den Stand des Jahres 2010. Die Gebührenerhöhung beträgt 0,16 €/lfdm (15,38 %).Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.198,32 €, welches in die Gebührenkalkulation 2014 und ggf. Folgejahre einfließt. Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2010. Außerdem wurde der Ansatz Kosten des Winterdienstes aufgrund des Ergebnisses 2011 und des aktuellen Standes 2012 reduziert. Die Gebühr für den Bereich „Kehren“ ist nicht betroffen, da hier in 2013 keine wesentliche Über/Unterdeckung gegeben ist. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.