Daten
Kommune
Kall
Größe
163 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
0
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
172/2012
20.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.3
Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.11.2012 – TOP 7.3
– stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ zu und beschließt die beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“
müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ wieder erhöht werden und erreichen damit
wieder den Stand des Jahres 2010. Die Gebührenerhöhung beträgt 0,16 €/lfdm (15,38 %).Trotz
dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.198,32 €, welches in die Gebührenkalkulation
2014 und ggf. Folgejahre einfließt.
Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere
die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2010.
Außerdem wurde der Ansatz Kosten des Winterdienstes aufgrund des Ergebnisses 2011 und
des aktuellen Standes 2012 reduziert.
Die Gebühr für den Bereich „Kehren“ ist nicht betroffen, da hier in 2013 keine wesentliche Über/Unterdeckung gegeben ist.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 172/2012
Seite 2
0
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
172/2012
06.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.3
Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2013 für
die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“
müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ wieder erhöht werden und erreichen damit
wieder den Stand des Jahres 2010. Die Gebührenerhöhung beträgt 0,16 €/lfdm (15,38 %).Trotz
dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.198,32 €, welches in die Gebührenkalkulation
2014 und ggf. Folgejahre einfließt.
Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere
die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2010.
Außerdem wurde der Ansatz Kosten des Winterdienstes aufgrund des Ergebnisses 2011 und
des aktuellen Standes 2012 reduziert.
Die Gebühr für den Bereich „Kehren“ ist nicht betroffen, da hier in 2013 keine wesentliche Über/Unterdeckung gegeben ist.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.