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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
247 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 174/2012 20.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2012 – TOP 4.5 – stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner beschließt der Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2012 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr 2013 werden bei der Veranlagung entsprechend reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 34.614,77 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2012 haben sich insbesondere durch die Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 5,5 % auf 6,0 % ergeben. Außerdem hat der Wasserverband Eifel-Rur die Umlage reduziert. Die für 2012 ursprünglich eingeplante Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung wurde aufgrund der noch nicht endgültigen Rechtslage zurückgestellt. Die ursprüngliche Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen kann somit bis auf weiteres entfallen. Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2010 ein Restbetrag von 58.738,97 € und aus dem voraussichtlichen Defizit 2011 ein Teilbetrag von 20.049,10 € (50 %) berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 174/2012 Seite 2 Nach dem noch endgültig zu beschließenden GFG 2012 wird die Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2012 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 195.148,-- €) erhalten. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Die laut Satzung zu erhebende Schmutzwassergebühr 2013 reduziert sich hierdurch dann um ca. 0,18 € von 4,13 € auf 3,95 €. Die laut Satzung zu erhebende Niederschlagswassergebühr 2013 reduziert sich um ca. 0,04 € von 0,94 € auf 0,90 €. Vorlagen-Nr. 174/2012 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 174/2012 06.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2012 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2013 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 34.614,77 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2012 haben sich insbesondere durch die Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 5,5 % auf 6,0 % ergeben. Außerdem hat der Wasserverband Eifel-Rur die Umlage reduziert. Die für 2012 ursprünglich eingeplante Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung wurde aufgrund der noch nicht endgültigen Rechtslage zurückgestellt. Die ursprüngliche Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen kann somit bis auf weiteres entfallen. Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2010 ein Restbetrag von 58.738,97 € und aus dem voraussichtlichen Defizit 2011 ein Teilbetrag von 20.049,10 € (50 %) berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 174/2012 Seite 4 Nach dem noch endgültig zu beschließenden GFG 2012 wird die Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2012 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 195.148,-- €) erhalten. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2013 reduziert sich hierdurch dann um ca. 0,18 € von 4,13 € auf 3,95 € und die Niederschlagswassergebühr um ca. 0,04 € von 0,94 € auf 0,90 €.