Daten
Kommune
Kall
Größe
247 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
174/2012
20.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2012 – TOP
4.5 – stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner beschließt der Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem
GFG 2012 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr 2013 werden bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
34.614,77 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2012 haben sich insbesondere durch die
Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 5,5 % auf 6,0 % ergeben.
Außerdem hat der Wasserverband Eifel-Rur die Umlage reduziert.
Die für 2012 ursprünglich eingeplante Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen
Dichtheitsprüfung wurde aufgrund der noch nicht endgültigen Rechtslage zurückgestellt. Die ursprüngliche Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen kann somit
bis auf weiteres entfallen.
Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2010 ein Restbetrag von 58.738,97 € und aus dem
voraussichtlichen Defizit 2011 ein Teilbetrag von 20.049,10 € (50 %) berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 174/2012
Seite 2
Nach dem noch endgültig zu beschließenden GFG 2012 wird die Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2012 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 195.148,-- €) erhalten. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Die laut Satzung zu erhebende Schmutzwassergebühr 2013 reduziert sich hierdurch dann um ca. 0,18 € von 4,13 € auf
3,95 €. Die laut Satzung zu erhebende Niederschlagswassergebühr 2013 reduziert sich um ca.
0,04 € von 0,94 € auf 0,90 €.
Vorlagen-Nr. 174/2012
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
174/2012
06.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, nach der endgültigen Gewährung
einer Landeszuweisung nach dem GFG 2012 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2013 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
34.614,77 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2012 haben sich insbesondere durch die
Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 5,5 % auf 6,0 % ergeben.
Außerdem hat der Wasserverband Eifel-Rur die Umlage reduziert.
Die für 2012 ursprünglich eingeplante Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen
Dichtheitsprüfung wurde aufgrund der noch nicht endgültigen Rechtslage zurückgestellt. Die ursprüngliche Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen kann somit
bis auf weiteres entfallen.
Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2010 ein Restbetrag von 58.738,97 € und aus dem
voraussichtlichen Defizit 2011 ein Teilbetrag von 20.049,10 € (50 %) berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 174/2012
Seite 4
Nach dem noch endgültig zu beschließenden GFG 2012 wird die Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2012 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 195.148,-- €) erhalten. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr
2013 reduziert sich hierdurch dann um ca. 0,18 € von 4,13 € auf 3,95 € und die Niederschlagswassergebühr um ca. 0,04 € von 0,94 € auf 0,90 €.