Daten
Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2012
20.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.4
Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2012 – TOP 4.4 – stimmt
der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von 168,26 €
ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein.
Vorlagen-Nr. 173/2012
Seite 2
Vorlagen-Nr. 173/2012
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2012
06.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.4
Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von 168,26 €
ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein.