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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
26.10.12, 18:07
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2012 20.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.4 Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2012 – TOP 4.4 – stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von 168,26 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein. Vorlagen-Nr. 173/2012 Seite 2 Vorlagen-Nr. 173/2012 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2012 06.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4.4 Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2013 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2013 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von 168,26 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2014 und ggf. Folgejahre ein.