Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
188/2012
20.11.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Kall
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die restliche Dauer seiner Wahlzeit Herrn/Frau …….. zum Ortsvorsteher für
den Bezirk Kall. Ferner beschließt der Rat, Herrn/Frau ………für die Dauer der Wahlzeit zum
Ehrenbeamten zu ernennen.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Umzugs von Kall nach Keldenich kann der bisherige Ortsvorsteher des Bezirks
Kall, Herr Anthony Goebel, dieses Amt nicht mehr bekleiden (Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen).
Für die restliche Dauer der Wahlzeit des Rates ist daher ein/e Nachfolger/in zu wählen. Bei der
Wahl ist das Stimmenverhältnis zu berücksichtigen, das bei der Wahl des Rates im Jahre 2009
im Bezirk Kall erzielt wurde. Bei der Wahl des Rates im Jahre 2009 erreichte die CDU im Bezirk
Kall die Mehrheit mit 37,34 % der Stimmen (FDP 28,57 %, SPD 24,08 %, Grüne 10,01 %).
Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 GO NRW).