Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Kall)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 188/2012 20.11.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Kall Beschlussvorschlag: Der Rat wählt für die restliche Dauer seiner Wahlzeit Herrn/Frau …….. zum Ortsvorsteher für den Bezirk Kall. Ferner beschließt der Rat, Herrn/Frau ………für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten zu ernennen. Sachdarstellung: Aufgrund des Umzugs von Kall nach Keldenich kann der bisherige Ortsvorsteher des Bezirks Kall, Herr Anthony Goebel, dieses Amt nicht mehr bekleiden (Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen). Für die restliche Dauer der Wahlzeit des Rates ist daher ein/e Nachfolger/in zu wählen. Bei der Wahl ist das Stimmenverhältnis zu berücksichtigen, das bei der Wahl des Rates im Jahre 2009 im Bezirk Kall erzielt wurde. Bei der Wahl des Rates im Jahre 2009 erreichte die CDU im Bezirk Kall die Mehrheit mit 37,34 % der Stimmen (FDP 28,57 %, SPD 24,08 %, Grüne 10,01 %). Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 GO NRW).