Daten
Kommune
Kall
Größe
135 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
27.04.12, 18:06
Aktualisiert
10.05.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
60/2012
10.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Vorstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die EU-Kommission und das europäische Parlament haben sich im Dezember 2000 auf eine
europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geeinigt, mit der europaweit einheitliche Ziele
zum Gewässerschutz festgelegt werden.
Konkret bedeutet dies, dass sich bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einem „guten Zustand“
befinden sollen. Angesprochen ist bei den Oberflächengewässern der „ökologische“ und der
„chemische“ Zustand und bei Grundwasser der „chemische“ und der „mengenmäßige“ Zustand.
Nach den Vorgaben der EG-WRRL sind auf dem Weg zu diesem Ziel umfangreiche Arbeitsschritte notwendig. Dazu gehört insbesondere die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und
Maßnahmenprogrammen.
Insgesamt werden, nach derzeitiger Einschätzung des Landes NRW, die Herausforderungen der
EG-WRRL an den Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen sein, jedoch nicht wie
ursprünglich vorgesehen bis 2015, sondern unter Nutzung der zulässigen Fristverlängerung bis
2027.
Nach der rechtlichen Umsetzung in nationales Recht (WHG und LWG) und der Bestandsaufnahme des Gewässerzustandes (Ergebnisbericht Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse) in
2005, wurden zur Verbesserung der erforderlichen Datengrundlage in 2007 und 2008 alle berichtspflichtigen Oberflächengewässer durch die Dienststellen des Landes NRW untersucht. Daran anschließend galt es, bis Ende 2009 landesweit Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen.
Vorlagen-Nr. 60/2012
Seite 2
Zur Erarbeitung der relevanten Gewässerentwicklungsmaßnahmen wurde landesweit ein Beteiligungsprozess, die so genannten „Runden Tische“, gestartet. Die Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle Aachen führte diesen Beteiligungsprozess für jede Planungseinheit (Obere Rur,
Inde, Wurm, Mittlere Rur, Untere Rur) durch. Dabei wurde in jeweils drei Durchgängen bis Mitte
2008 in einem grobskaligen Ansatz auf Ebene der Wasserkörper Maßnahmen(-gruppen) ausgewählt, mit denen die grundsätzlichen Bewirtschaftungsziele gem. WRRL erreicht werden können.
Grundlage hierfür bildete ein landesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog mit 70 Programmmaßnahmen für die Oberflächengewässer in den Bereiche Punktquellen, Diffuse Quellen, Abflussregulierungen / morphologische Veränderungen, Wasserentnahmen und andere anthropogene
Auswirkungen.
In die Maßnahmenlisten wurden als „grundlegende Maßnahmen“ auch die gewässerrelevanten
Abwassermaßnahmen aufgenommen, die unabhängig von den Zielen der EU-WRRL, aufgrund
von zu erfüllenden Mindestanforderungen umzusetzen sind (Abwasserverordnung, Trennerlass).
Am 22.12.2008 wurde der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms
für die Planungseinheiten Obere Rur, Mittlere Rur, Untere Rur, Inde und Wurm veröffentlicht. Die
Regionalräte, die Kommunen, die sondergesetzlichen Wasserverbände, die anerkannten Naturschutzverbände, die Träger öffentlicher Belange, sonstige Interessengruppen und alle Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 21.6.2009 die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Nachdem das Landesumweltministerium die Entwurfsunterlagen dem für Umweltfragen zuständigen Ausschuss des Landtages am 06.10.2009 vorgelegt hatte, stimmte dieser in seiner
Sitzung am 24.02.2010 den Unterlagen zu. Damit ist das gemäß §2d Landeswassergesetz erforderliche Einvernehmen der Landespolitik hergestellt und auch der Bewirtschaftungsplan und
das Maßnahmenprogramm für das Rureinzugsgebiet sind nunmehr behördenverbindlich eingeführt.
Umsetzungsfahrpläne
Nachdem das Maßnahmenprogramm behördenverbindlich eingeführt worden ist, galt es nun die
bislang sehr allgemein gehaltenen hydromorphologischen Programmmaßnahmen an den berichtspflichtigen Wasserkörpern zu konkretisieren. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele der EG-WRRL, die die Erreichung eines „guten Gewässerzustandes“ bis 2015 (mit begründeten Fristverlängerungen bis 2027) vorsieht. Ziel ist mit den zu
Beteiligenden die ökologischen Gewässerentwicklungsmaßnahmen abzustimmen und soweit
möglich zu priorisieren.
Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie ist das „Programm Lebendige Gewässer“. Mit diesem Programm sollen
die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit an Fließgewässern konkretisiert und umgesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil des Programms ist die
kooperative Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen, die eine Übersicht der seit 2000 durchgeführten und der bis 2027 durchzuführenden Maßnahmen, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele ermöglichen, geben sollen. Hierbei sind schon fachlich-inhaltliche Aspekte der
Gestaltung von Strahlursprüngen, der Trittsteine und der Strahlwege zu berücksichtigen, sowie
deren mögliche Finanzierung und die zeitliche Priorisierung. Zur Operationalisierung des Strahlwirkungskonzeptes wurde durch das Land NRW eine konkrete „Handlungsanleitung“ erstellt.
Der Umsetzungsfahrplan ist ein Beitrag zur weiteren Konkretisierung für die Sicherstellung der
Zielerreichung und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben, den
Fördermittelbedarf und die zukünftigen Aufgaben der Gewässerunterhaltungspflichtigen. Er ist
entsprechend den Bewirtschaftungszeiträumen der EG-WRRL auch bis 2027 fortzuschreiben.
Der Umsetzungsfahrplan ist behördenverbindlich und bis Ende März 2012 bei der Bezirksregierung Köln und den Wasserbehörden der Gebietskörperschaften zur Prüfung einzureichen.
Vorlagen-Nr. 60/2012
Seite 3
Der Wasserverband Eifel-Rur hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Koenzen den Umsetzungsfahrplan für berichtspflichtige Gewässer im Einzugsgebiet der Gemeinde Kall sowie
Anrainerkommunen in den letzten 12 Monaten erarbeitet. Als Bearbeitungsgebiete sind die vom
Land vorgegebenen Kooperationsgebiete herangezogen worden. Diese sind nach den Einzugsgebieten der Gewässer und nicht nach Verwaltungsgrenzen festgelegt.
Wesentliche Grundlage der Bearbeitung der Umsetzungsfahrplanes war die Auswertung und
Interpretation von Daten zu den für die Wasserrahmenrichtlinie relevanten biologischen Parametern (v.a. Fische, Kleinstlebewesen). Darauf aufbauend wurden Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Gewässerstruktur aufgestellt, die im Rahmen von zwei Workshops diskutiert
wurden. Als Ergebnis liegen nun Maßnahmenpakete vor, für die eine Einschätzung der Machbarkeit, der fachlichen Priorität und der zeitlichen Umsetzung vorliegen. Für die Maßnahmen
wurde zudem eine Abschätzung vorgenommen, ob sie für die Erreichung der strukturellen
Qualitäten der Gewässer ausreichend sind, und eine Kostenschätzung aufgestellt.
Die Ergebnisse des Umsetzungsfahrplanes werden in einer Abschlussveranstaltung vorgestellt
und als Bericht, in Plänen und tabellarischen Übersichten übergeben.
Die Kostenschätzung des Umsetzungsfahrplanes besteht aus zwei Teilen:
1. Kosten für hydromorphologische Maßnahmen
1.1 Baukosten
1.2 Planungskosten (10% der jeweiligen Baukosten)
1.3 Kostenermittlung für den Flächenbedarf
2. Kosten zur Herstellung der Durchgängigkeit
Bei der Berechnung wurde von maximalen Kostenansätzen ausgegangen. Es ist wahrscheinlich,
dass sich die Gesamtkosten z.B. durch die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Gewässerunterhaltung, durch eigendynamische Gewässerentwicklung als Ersatz für Baumaßnahmen und
durch die Nutzung von Ökopunkten aus Ausgleichsverpflichtungen reduzieren lassen.
Es ergeben sich folgende voraussichtlichen Kosten:
Kommune
Monschau
Schleiden
Simmerath
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Nettersheim
2010 - 2012
0€
0€
0€
0€
0€
8.250 €
0€
0€
2013 - 2018 2019 - 2027
1.625.700 €
4.541.950 €
5.374.000 €
0€
296.800 €
1.987.550 €
2.709.400 €
1.157.450 €
gesamt
4.441.550 €
6.067.250 €
8.257.000 € 12.798.950 €
4.294.000 €
9.668.000 €
1.755.325 €
1.755.325 €
1.476.575 €
1.773.375 €
9.678.300 € 11.674.100 €
6.757.575 €
9.466.975 €
4.328.775 €
5.486.225 €
Förderanteil
(80%)
4.853.800 €
10.239.160 €
7.734.400 €
1.404.260 €
1.418.700 €
9.339.280 €
7.573.580 €
4.388.980 €
Eigenanteil
(20 %)
1.213.450 €
2.559.790 €
1.933.600 €
351.065 €
354.675 €
2.334.820 €
1.893.395 €
1.097.245 €
Aufgrund der weitreichenden finanziellen Auswirkungen nimmt der Rat der Gemeinde die Ausführungen lediglich zur Kenntnis.
Der vorgestellte Umsetzungsfahrplan bis 2027 ist detailliert zu prüfen. Die Prüfung erfolgt im
Rahmen weiterer interkommunaler Abstimmungen auf Ebene der Bürgermeister unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Über weitere Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
In der Sitzung werden Vertreter des Wasserverbandes Eifel-Rur die Problematik erläutern und
für Fragen zur Verfügung stehen.