Daten
Kommune
Kall
Größe
181 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
07.09.12, 18:13
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
154/2012
13.12.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 18.09.2012 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellten Listen (Anlagen 2; 2a) sind Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 18.09.2012 beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung
hierzu.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wurde dieser Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 27. März 2012 bestätigt.
Vorlagen-Nr. 154/2012
Seite 2
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird dementsprechend im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Ziel der Planung ist es, das Gelände des Bahnhofsvorplatzes, welches bisher als Busbahnhof
dient, aus Anlass einer beabsichtigten baulichen Nutzung zu überplanen. Geplant ist, auf dem
Gelände ein kombiniertes Wohn-, Geschäfts- und Praxengebäude nebst umgebenden KfzAbstellmöglichkeiten zu errichten und damit das gesamte Ortszentrum in Kall aufzuwerten.
Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 29.12.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 06. März 2012 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 27. März 2012 – Punkt 7 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juni 2012 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.
Mai 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 04.
Mai 2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem.
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 18.09.2012 – TOP 5 – vorberaten. Nachträglich ist die Stellungnahme
der DB Services Immobilien GmbH, Köln, eingegangen. Die Stellungnahme, Abwägung sowie
Beschlussvorschlag der Verwaltung hierzu ist als Anlage 2a neu beigefügt.
Die Anlagen (Nr. 1-6) zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen (lfd. Nr. 18) wurde
den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung am 18.09.2012 übersandt bzw. können über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Kall abgerufen werden. Eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4)
und die Begründung (Anlage 5) waren ebenfalls der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 154/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 154/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
154/2012
18.09.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wurde dieser Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 27. März 2012 bestätigt.
Vorlagen-Nr. 154/2012
Seite 5
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird dementsprechend im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Ziel der Planung ist es, das Gelände des Bahnhofsvorplatzes, welches bisher als Busbahnhof
dient, aus Anlass einer beabsichtigten baulichen Nutzung zu überplanen. Geplant ist, auf dem
Gelände ein kombiniertes Wohn-, Geschäfts- und Praxengebäude nebst umgebenden KfzAbstellmöglichkeiten zu errichten und damit das gesamte Ortszentrum in Kall aufzuwerten.
Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 29.12.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 06. März 2012 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 27. März 2012 – Punkt 7 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juni 2012 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.
Mai 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 04.
Mai 2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem.
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Die Anlagen (Nr. 1-6) zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen (lfd. Nr. 18) wird
den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt bzw. kann über das
Ratsinformationssystem der Gemeinde Kall abgerufen werden.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung
(Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.