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Allgemeine Vorlage (Beteiligung Öffentlichkeit Anlage 2)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.09.12, 18:12
Aktualisiert
12.09.12, 18:12
Allgemeine Vorlage (Beteiligung Öffentlichkeit Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall, Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB Lfd. Bürger Nr. 01 Jürgen Lutsch Linda-Apotheke Bahnhofstr. 16 53925 Kall Stand: 06.09.2012 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 21.08.2012 Hier möchte ich als ansässiger Geschäftsmann darauf hinweisen, dass die Parkplatzkapazitäten für ein Wohn- und Geschäftshaus dieser Größenordnung nach den Plänen nicht ausreichend erscheinen. Hier besteht die Gefahr, dass die von den umliegenden Geschäftstreibenden zur Verfügung gestellten Parkplätze mit Fremdparkern blockiert werden. Es sollte der Bauherr dazu bewegt werden, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen insbesondere für Besucher des Gebäudes zu planen und umzusetzen! Die Stellplatzplanung für das Vorhaben „Ortszentrum“ ist in den Gremien der Gemeinde Kall bereits mehrfach eingehend erörtert worden und in den jetzigen Bebauungsplandarstellungen umgesetzt worden. Die Prüfung der Anzahl der notwendigen Stellplätze ist jeweils im Einzelfall (in Abhängigkeit der Nutzung der Gebäude) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu ermitteln und ist somit nicht originäre Angelegenheit des B-Planes. Im noch anschließenden Baugenehmigungsverfahren ist darauf zu achten, dass nach den Bestimmungen der Bauordnung NRW – eine ausreichende Stellplatzzahl vom Vorhabenträger nachgewiesen wird. Die Bestimmungen des Bebauungsplans ließen hier i.Ü. – wenn auch eingeschränkt- die Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten zumindest zu, etwa unterhalb der Geländeoberfläche oder auch im öffentlichen Raum (dort als Nebenanlage, jedenfalls soweit noch Platz dafür ist). Von den BPlan-Ausweisungen hängt die Stellplatzfrage somit letztlich nicht ab. An den Ausweisungen des Bebauungsplanes sollte festgehalten werden. Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. Die Ausweisungen und Bestimmungen des Bebauungsplanes werden aufrecht erhalten.