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Allgemeine Vorlage (TÖB-Liste Anlage 2)

Daten

Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Düsseldorf Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 10.05.2012 Die Auswertung des o.g. Bereichs war möglich. Ein – für die Zwecke des Bebauungsplanverfahrens ausreichender – Hinweis auf nicht auszuschließendes Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der Vorhandensein von Kampfmitteln und vorsichtiger beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle Ausführung von Erdarbeiten war in den B-Plan-Texteine geophysikalische Untersuchung der zu über- teilen bereits enthalten. bauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Gelän- Alles Weitere ist – wie auch der Kampfmittelbeseitideniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig gungsdienst schreibt – nunmehr bauseits vorzubereidurchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, ten und abzustimmen. falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu kein werden. Zur genauen Festlegung des abzuschie- weitergehender Beschluss mehr erforderlich. benden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründung etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Beschlussvorschlag Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. Art und Umfang der erforderlichen näheren Untersuchungen sind bauseits mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen und dann rechtzeitig vor Baubeginn durchführen zu lassen. Lfd. Behörde/ Träger öffentli- Kurzinhalt der Stellungnahme Nr. cher Belange 02 Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung 18.06.2012 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die Bedenken und Anregungen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Baubauungsplanes zu berücksichtigen. Untere Wasserbehörde Gegen den o.g. B-Plan bestehen aus abwassertechnischer Sicht Bedenken, da die Entwässerung noch nicht vollständig geklärt ist. In dem B-Plan-Gebiet ist ein Trennsystem vorhanden. Die anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Die anfallenden Niederschlagswässer können je nach Verschmutzungsgrad in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden (Dachflächen). Die auf den Fahrflächen anfallenden Niederschlagswässer müssen vor Einleitung in den Niederschlagswasserkanal entsprechend gereinigt werden oder aber sie müssen in dem Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Diesbezüglich sind in den vorgelegten Unterlagen keine konkreten Aussagen enthalten. Beschlussvorschlag - - Entsorgung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer über das in der Bahnhofstraße vorhandene Trennsystem stand auch so in der Begründung. Die Details zur Entsorgung der anfallenden Wässer sind vom Planer des Bauvorhabens im Rahmen der zu erstellenden Ausführungs- und GenehmiDie konkrete Aufteilung der anfallenden Nieder- gungspläne mit der Unteren schlagswässer nach ihrem Verschmutzungsgrad und Wasserbehörde abzustimmen. die Regelung des jeweils geeigneten Entsorgungsweges, inkl. ggf. einer Vorreinigung, ist Angelegenheit der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen des Vorhabenträgers. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich. Straßenverkehrsamt Die vorgelegte Planung entspricht in ihrer Darstellung den Ergebnissen von diversen Gesprächen im Vorfeld. Insofern bestehen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Untere Bodenschutzbehörde Grundsätzlich bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben. Im Hinblick auf das zukünftige Baugenehmigungsverfahren wird das Erfordernis gesehen, dass die UBB zu beteiligen ist. Ausgangspunkt hierfür, bilden sie Ausführungen in dem Gutachten vom Oktober-November 2011 des Wittler Ingenieurbüros mit dem Titel: Gutachten zu Bodenuntersuchungen unter umwelthygienischen und baugrundspezifischen Aspekten für das Bauvorhaben „Ortszentrum Kall“. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu - - Auf das zitierte Gutachten wurde auch bereits in der Im Baugenehmigungsverfahren B-Plan-Begründung verwiesen. ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. Einschaltung der Unteren Bodenschutzbehörde im anschließenden Baugenehmigungsverfahren ist Angelegenheit der daran Beteiligten. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist auch hierzu wiederum kein weitergehender Beschluss zu fassen. 2 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 02 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Hiernach sind im Untergrund neben den bekannten Bleibelastungen, weitere Schadstoffbelastungen nachgewiesen. Beschlussvorschlag Untere Abfallbehörde Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen Einschaltung der Unteren Abfallbehörde im Bauge- Im Baugenehmigungsverfahren von Baugenehmigungsverfahren zur Umsetzung nehmigungsverfahren ist Angelegenheit der daran ist die Untere Abfallbehörde zu des Vorhabens zu beteiligen. Beteiligten. beteiligen. Untere Landschaftsbehörde Von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen den B-Plan Nr. 26 der Gemeinde Kall „Ortszentrum Kall“ bei der Berücksichtigung der nachstehenden Auflagen keine Bedenken. Gemäß den textlichen Festsetzungen unter Punkt 7 sind alle Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung auszuschöpfen. Um den Umweltaspekten gerecht zu werden ist ferner die unter Punkt 7.3 angeführte Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet umfassend umzusetzen. Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde Die vorgeschriebenen Maßwird zur Kenntnis genommen. nahmen sind vom Vorhabenträger umsetzen zu lassen. Die in den Textlichen Festsetzungen vorgeschriebenen Maßnahmen sind vom Vorhabenträger bei/nach der Baumaßnahme – natürlich – auch umzusetzen. Träger der Landschaftsplanung Der Planung wird nicht widersprochen. 03 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung VilleEifel - 04.06.2012 Eine endgültige Stellungnahme ist mir mit den vorliegenden Unterlagen in Bezug auf die L 105 nicht möglich. Es besteht z.B. noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Einbahnstraßengestaltung entlang der L 105 und den damit anzubindenden Parkplätze in Schrägaufstellung, die Lage der baulichen Trennung zwischen der L 105 und der Einbahnstraße sowie einer damit verbundenen Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und dem Landesbetrieb, Details zur tiefbautechnischen Ausgestaltung der „Einbahnstraßen-Lösung“ neben der L 105 und der darüber abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung werden von Vorhabenträger und Gemeindeverwaltung im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen mit dem Landesbetrieb noch genauer abgestimmt. In das Eigentum des Landesbetriebs wird nicht eingegriffen, die B-Plan-Begrenzung liegt auf der Eigentumsgrenze zwischen Landesbetrieb und Gemeinde. Die bauliche Abtrennung wird auf Eigentum der Gemeinde eingebaut. Alles Weitergehende überschreitet den Regelungsgehalt eines – normalen – die evtl. anzulegenden barrierefreien Fußgänger- Bebauungsplanverfahrens und ist anschließend zu querungen und der damit verbundenen Verwal- regeln. tungsvereinbarung. Beschlussfassung über den B-Plan kann und sollte in Ich bitte daher um Zusendung detaillierterer Unter- der vorliegenden Form erfolgen. lagen und Pläne. 3 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx - Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. An den B-Plan-Darstellungen wird festgehalten. Sämtliche Details zur tiefbautechnischen Ausgestaltung und der darüber abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung sind von Vorhabenträger und Gemeindeverwaltung im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 04 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Euskirchen 24.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. 05 Westdeutscher Rundfunk, Köln 10.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. 06 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund 06.06.2012 Das o.g. Plangebiet liegt teilweise über dem Silber-, Kupfer-, Blei- und Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Caller Stolln“. Letzte Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Caller Stolln“ war die TUI Aktiengesellschaft, Karl-Wiechert-Allee 4 in 30625 Hannover. Nach den mir derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb der Planmaßnahme dokumentiert. Ich empfehle Ihnen, auch die o.g. ehemalige Bergwerkseigentümerin an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag - - - - Ein – für die Zwecke des Bebauungsplanverfahrens ausreichender – Hinweis auf den ehemaligen Bergbau in Kall und daraus unter Umständen resultierende Auswirkungen war in den B-Plan-Textteilen bereits enthalten. Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. Kein weitergehender Beschluss. Da hier keine Anzeichen für Alt-Bergbau bestehen und das Bergwerksfeld erloschen ist, erscheint hierzu keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich. 07 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 22.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 08 Bezirksregierung Köln Arbeits- und technischer Öffentlichkeitsschutz 18.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 09 IHK Aachen 25.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 10 Handwerkskammer Aachen 10.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 4 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 11 KEV Schleiden GmbH, Kall 30.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. 12 PLEdoc GmbH, Essen 14.05.2012 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kein Kein Beschluss erforderlich. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Beschluss erforderlich. Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Ein Hinweis auf den notwendigen Erhalt oder Umver- Nebenstehender Stellunglegung vorhandener Leitungsverläufe war bereits in nahme wird zugestimmt. Wir weisen aber darauf hin, dass im Plangeltungs- der B-Plan-Begründung enthalten. bereich ein 20kV Erdkabel sowie verschiedene Leitungsverläufe sind im Rah0,4kV Erdkabel verlaufen. Diese Leitungen sind Alles Weitergehende ist im Rahmen der sich noch men der Ausführungsplanundurch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu anschließenden Ausführungsplanungen für Hoch- und gen zu regeln und abzusichern. Gunsten der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Tiefbau von den daran Beteiligten mit der KEV zu GmbH zu sichern. regeln. Leitungsabschnitte auf künftigen Privatflächen Der vorhandene Leitungsverlauf durch den Plan- sind dann per Dienstbarkeit abzusichern. geltungsbereich ist zu erhalten oder in Abstimmung mit der KEV Schleiden GmbH und ggf. berührten Trägern öffentlicher Belange so umzulegen, dass eine sichere Stromversorgung gewährleistet bleibt (Bestandsplan liegt bei). Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) E.ON Ruhrgas AG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasvervorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen 5 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 12 PLEdoc GmbH, Essen Kurzinhalt der Stellungnahme - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 13 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf 21.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 14 Gemeinde Nettersheim 14.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 15 Gemeinde Dahlem 14.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 16 Gemeinde Blankenheim 21.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 17 Wasserverband Eifel-Ruhr, Düren 29.05.2012 Es bestehen keine Bedenken. - - 6 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 18 Kreispolizeibehörde Euskirchen Kriminalprävention/ Opferschutz Kurzinhalt der Stellungnahme 15.06.2012 Beigefügt lege ich meine Stellungnahme (Anlage 1) zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Kall und die allgemeinen Grundsätze zur städtebaulichen Kriminalprävention (Anlage 2), den Leitfaden Städtebau und Kriminalprävention (Anlage 3), meine Stellungnahme vom 11.06.2012 (Anlage 4) sowie die beiden Merkblätter „Opferschutz für Bauherren/ Einbruchschutz beim Neubau“ und „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen“ (Anlage 5 und 6) mit der Bitte um Kenntnisnahme vor. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die zugehörigen Anlagen berühren insbesondere die anschließende Bauausführung durch den Vorhabenträger, daneben wird auch die bestehende Fußgänger-Unterführung unter den Gleisanlagen nordöstlich des B-Plan-Geltungsbereiches angesprochen. In Anlage 1 angeführte Gestaltungssatzung gibt es nicht. Relevante Auswirkungen auf das B-PlanVerfahren ergeben sich angesichts der zugrundeliegenden, feststehenden Grundkonzeption des Vorhabens, abgestimmt zwischen Träger und Gemeinde, nicht (mehr). Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen und für die Ausführungsplanungen des öffentlichen und privaten Raums zur Beachtung empfohlen. Ich habe die Direktion Verkehr in Mechernich nachrichtlich informiert. Insofern ist im Rahmen des B-Plan-Verfahrens hierzu kein weitergehender Beschluss erforderlich. Ich bitte, insbesondere die Bauwilligen auf die Beratungsangebote durch die Polizei hinzuweisen, damit die Zahl der Einbrüche durch Einplanung von Sicherheitstechnik beim Neubau reduziert werden kann und Opfererfahrungen damit erspart werden können. Anlagen Nr. 1 – 6 Zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen Stand: 20.08.2012 My-Wi-Dö 7 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx Kein weitergehender Beschluss im Rahmen des B-Plan-Verfahrens.