Daten
Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
01
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD), Düsseldorf
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
10.05.2012
Die Auswertung des o.g. Bereichs war möglich.
Ein – für die Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
ausreichender – Hinweis auf nicht auszuschließendes
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der Vorhandensein von Kampfmitteln und vorsichtiger
beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle Ausführung von Erdarbeiten war in den B-Plan-Texteine geophysikalische Untersuchung der zu über- teilen bereits enthalten.
bauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Gelän- Alles Weitere ist – wie auch der Kampfmittelbeseitideniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig gungsdienst schreibt – nunmehr bauseits vorzubereidurchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, ten und abzustimmen.
falls keine anderen Gründe dagegen sprechen,
zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu kein
werden. Zur genauen Festlegung des abzuschie- weitergehender Beschluss mehr erforderlich.
benden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit
einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden
dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne
über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.
Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses
schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründung etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem
beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Beschlussvorschlag
Nebenstehender
Stellungnahme wird zugestimmt.
Art und Umfang der erforderlichen näheren Untersuchungen
sind bauseits mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen und dann rechtzeitig
vor Baubeginn durchführen zu
lassen.
Lfd. Behörde/ Träger öffentli- Kurzinhalt der Stellungnahme
Nr. cher Belange
02
Kreis Euskirchen,
Abt. 60.13 Umwelt und Planung
18.06.2012
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Aufstellung des Bebauungsplanes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die Bedenken und Anregungen der Fachabteilungen bei der
Festsetzung des Baubauungsplanes zu berücksichtigen.
Untere Wasserbehörde
Gegen den o.g. B-Plan bestehen aus abwassertechnischer Sicht Bedenken, da die Entwässerung
noch nicht vollständig geklärt ist.
In dem B-Plan-Gebiet ist ein Trennsystem vorhanden. Die anfallenden Schmutzwässer sind dem
vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Die anfallenden Niederschlagswässer können je
nach Verschmutzungsgrad in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden (Dachflächen). Die
auf den Fahrflächen anfallenden Niederschlagswässer müssen vor Einleitung in den Niederschlagswasserkanal entsprechend gereinigt werden oder aber sie müssen in dem Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Diesbezüglich sind in den
vorgelegten Unterlagen keine konkreten Aussagen
enthalten.
Beschlussvorschlag
-
-
Entsorgung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer über das in der Bahnhofstraße vorhandene Trennsystem stand auch so in der Begründung.
Die Details zur Entsorgung der
anfallenden Wässer sind vom
Planer des Bauvorhabens im
Rahmen der zu erstellenden
Ausführungs- und GenehmiDie konkrete Aufteilung der anfallenden Nieder- gungspläne mit der Unteren
schlagswässer nach ihrem Verschmutzungsgrad und Wasserbehörde abzustimmen.
die Regelung des jeweils geeigneten Entsorgungsweges, inkl. ggf. einer Vorreinigung, ist Angelegenheit
der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen des
Vorhabenträgers.
Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist hierzu keine
weitergehende Beschlussfassung erforderlich.
Straßenverkehrsamt
Die vorgelegte Planung entspricht in ihrer Darstellung den Ergebnissen von diversen Gesprächen im
Vorfeld. Insofern bestehen aus verkehrsrechtlicher
Sicht keine Bedenken.
Untere Bodenschutzbehörde
Grundsätzlich bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben. Im Hinblick auf das zukünftige Baugenehmigungsverfahren wird das Erfordernis gesehen, dass die UBB zu beteiligen ist. Ausgangspunkt
hierfür, bilden sie Ausführungen in dem Gutachten
vom Oktober-November 2011 des Wittler Ingenieurbüros mit dem Titel: Gutachten zu Bodenuntersuchungen unter umwelthygienischen und baugrundspezifischen Aspekten für das Bauvorhaben
„Ortszentrum Kall“.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
-
-
Auf das zitierte Gutachten wurde auch bereits in der Im Baugenehmigungsverfahren
B-Plan-Begründung verwiesen.
ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen.
Einschaltung der Unteren Bodenschutzbehörde im
anschließenden Baugenehmigungsverfahren ist Angelegenheit der daran Beteiligten.
Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist auch hierzu
wiederum kein weitergehender Beschluss zu fassen.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen,
Abt. 60.13 Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Hiernach sind im Untergrund neben den bekannten
Bleibelastungen, weitere Schadstoffbelastungen
nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen Einschaltung der Unteren Abfallbehörde im Bauge- Im Baugenehmigungsverfahren
von Baugenehmigungsverfahren zur Umsetzung nehmigungsverfahren ist Angelegenheit der daran ist die Untere Abfallbehörde zu
des Vorhabens zu beteiligen.
Beteiligten.
beteiligen.
Untere Landschaftsbehörde
Von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen den B-Plan Nr. 26 der Gemeinde Kall
„Ortszentrum Kall“ bei der Berücksichtigung der
nachstehenden Auflagen keine Bedenken.
Gemäß den textlichen Festsetzungen unter Punkt 7
sind alle Maßnahmen zur Vermeidung und
Minimierung auszuschöpfen. Um den Umweltaspekten gerecht zu werden ist ferner die unter Punkt
7.3 angeführte Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet umfassend umzusetzen.
Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde Die vorgeschriebenen Maßwird zur Kenntnis genommen.
nahmen sind vom Vorhabenträger umsetzen zu lassen.
Die in den Textlichen Festsetzungen vorgeschriebenen Maßnahmen sind vom Vorhabenträger bei/nach
der Baumaßnahme – natürlich – auch umzusetzen.
Träger der Landschaftsplanung
Der Planung wird nicht widersprochen.
03
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung VilleEifel
-
04.06.2012
Eine endgültige Stellungnahme ist mir mit den
vorliegenden Unterlagen in Bezug auf die L 105
nicht möglich.
Es besteht z.B. noch Klärungsbedarf in Bezug auf
die Einbahnstraßengestaltung entlang der L 105
und den damit anzubindenden Parkplätze in
Schrägaufstellung,
die Lage der baulichen Trennung zwischen der L
105 und der Einbahnstraße sowie einer damit verbundenen Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Gemeinde Kall und dem Landesbetrieb,
Details zur tiefbautechnischen Ausgestaltung der
„Einbahnstraßen-Lösung“ neben der L 105 und der
darüber abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung
werden von Vorhabenträger und Gemeindeverwaltung
im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen mit dem Landesbetrieb noch genauer abgestimmt. In das Eigentum des Landesbetriebs wird nicht
eingegriffen, die B-Plan-Begrenzung liegt auf der Eigentumsgrenze zwischen Landesbetrieb und Gemeinde. Die bauliche Abtrennung wird auf Eigentum
der Gemeinde eingebaut. Alles Weitergehende überschreitet den Regelungsgehalt eines – normalen –
die evtl. anzulegenden barrierefreien Fußgänger- Bebauungsplanverfahrens und ist anschließend zu
querungen und der damit verbundenen Verwal- regeln.
tungsvereinbarung.
Beschlussfassung über den B-Plan kann und sollte in
Ich bitte daher um Zusendung detaillierterer Unter- der vorliegenden Form erfolgen.
lagen und Pläne.
3
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
-
Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. An
den B-Plan-Darstellungen wird
festgehalten. Sämtliche Details
zur tiefbautechnischen Ausgestaltung und der darüber
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung sind von
Vorhabenträger und Gemeindeverwaltung im Rahmen der
Ausführungs- und Genehmigungsplanungen mit dem Landesbetrieb abzustimmen.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
04
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle Euskirchen
24.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
05
Westdeutscher Rundfunk,
Köln
10.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
06
Bezirksregierung Arnsberg,
Dortmund
06.06.2012
Das o.g. Plangebiet liegt teilweise über dem Silber-,
Kupfer-, Blei- und Eisenerz verliehenen, inzwischen
erloschenen Bergwerksfeld „Caller Stolln“. Letzte
Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Caller Stolln“
war die TUI Aktiengesellschaft, Karl-Wiechert-Allee
4 in 30625 Hannover. Nach den mir derzeit hier
vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb der Planmaßnahme dokumentiert. Ich empfehle Ihnen, auch die o.g. ehemalige Bergwerkseigentümerin an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits
erfolgt ist.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
-
-
Ein – für die Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
ausreichender – Hinweis auf den ehemaligen Bergbau
in Kall und daraus unter Umständen resultierende
Auswirkungen war in den B-Plan-Textteilen bereits
enthalten.
Nebenstehender
Stellungnahme wird zugestimmt. Kein
weitergehender Beschluss.
Da hier keine Anzeichen für Alt-Bergbau bestehen und
das Bergwerksfeld erloschen ist, erscheint hierzu
keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich.
07
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
22.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
08
Bezirksregierung Köln
Arbeits- und technischer Öffentlichkeitsschutz
18.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
09
IHK Aachen
25.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
10
Handwerkskammer Aachen
10.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
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4
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
11
KEV Schleiden GmbH,
Kall
30.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
12
PLEdoc GmbH, Essen
14.05.2012
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kein Kein Beschluss erforderlich.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Beschluss erforderlich.
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Ein Hinweis auf den notwendigen Erhalt oder Umver- Nebenstehender
Stellunglegung vorhandener Leitungsverläufe war bereits in nahme wird zugestimmt.
Wir weisen aber darauf hin, dass im Plangeltungs- der B-Plan-Begründung enthalten.
bereich ein 20kV Erdkabel sowie verschiedene
Leitungsverläufe sind im Rah0,4kV Erdkabel verlaufen. Diese Leitungen sind Alles Weitergehende ist im Rahmen der sich noch men der Ausführungsplanundurch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu anschließenden Ausführungsplanungen für Hoch- und gen zu regeln und abzusichern.
Gunsten der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Tiefbau von den daran Beteiligten mit der KEV zu
GmbH zu sichern.
regeln. Leitungsabschnitte auf künftigen Privatflächen
Der vorhandene Leitungsverlauf durch den Plan- sind dann per Dienstbarkeit abzusichern.
geltungsbereich ist zu erhalten oder in Abstimmung
mit der KEV Schleiden GmbH und ggf. berührten
Trägern öffentlicher Belange so umzulegen, dass
eine sichere Stromversorgung gewährleistet bleibt
(Bestandsplan liegt bei).
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt
keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals
E.ON Gastransport GmbH)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasvervorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
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PLEdoc GmbH, Essen
Kurzinhalt der Stellungnahme
-
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
-
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
-
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
13
Wehrbereichsverwaltung West,
Düsseldorf
21.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
14
Gemeinde Nettersheim
14.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
15
Gemeinde Dahlem
14.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
16
Gemeinde Blankenheim
21.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
17
Wasserverband Eifel-Ruhr,
Düren
29.05.2012
Es bestehen keine Bedenken.
-
-
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
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Kreispolizeibehörde Euskirchen
Kriminalprävention/
Opferschutz
Kurzinhalt der Stellungnahme
15.06.2012
Beigefügt lege ich meine Stellungnahme (Anlage 1)
zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Kall und
die allgemeinen Grundsätze zur städtebaulichen
Kriminalprävention
(Anlage 2), den Leitfaden
Städtebau und Kriminalprävention (Anlage 3),
meine Stellungnahme vom 11.06.2012 (Anlage 4)
sowie die beiden Merkblätter „Opferschutz für Bauherren/ Einbruchschutz beim Neubau“ und „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen“
(Anlage 5 und 6) mit der Bitte um Kenntnisnahme
vor.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis
genommen. Die zugehörigen Anlagen berühren insbesondere die anschließende Bauausführung durch den
Vorhabenträger, daneben wird auch die bestehende
Fußgänger-Unterführung unter den Gleisanlagen
nordöstlich des B-Plan-Geltungsbereiches angesprochen. In Anlage 1 angeführte Gestaltungssatzung gibt
es nicht. Relevante Auswirkungen auf das B-PlanVerfahren ergeben sich angesichts der zugrundeliegenden, feststehenden Grundkonzeption des Vorhabens, abgestimmt zwischen Träger und Gemeinde,
nicht (mehr).
Die übersandten Unterlagen
werden zur Kenntnis genommen und für die Ausführungsplanungen des öffentlichen und
privaten Raums zur Beachtung
empfohlen.
Ich habe die Direktion Verkehr in Mechernich nachrichtlich informiert.
Insofern ist im Rahmen des B-Plan-Verfahrens hierzu
kein weitergehender Beschluss erforderlich.
Ich bitte, insbesondere die Bauwilligen auf die Beratungsangebote durch die Polizei hinzuweisen,
damit die Zahl der Einbrüche durch Einplanung von
Sicherheitstechnik beim Neubau reduziert werden
kann und Opfererfahrungen damit erspart werden
können.
Anlagen
Nr. 1 – 6 Zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen
Stand: 20.08.2012 My-Wi-Dö
7
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP-26 - Ortszentrum Kall.docx
Kein weitergehender Beschluss
im Rahmen des B-Plan-Verfahrens.