Daten
Kommune
Kall
Größe
175 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
205/2012
11.12.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 4 - beschließt der Rat die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
b)
Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in
Keldenich einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in
Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 205/2012
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur
1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6, zur Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich vor.
Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die
Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden
bebaut werden kann.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden, die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 4 – beigefügt waren.
Die Antragstellerin hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.
Vorlagen-Nr. 205/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 205/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
205/2012
11.12.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“, in
Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere
Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in
Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 205/2012
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur
1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6, zur Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich vor.
Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die
Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden
bebaut werden kann.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Das Planungsbüro wird den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich in der Sitzung detailliert vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden.
Die Antragstellerin hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.