Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
175 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 175 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 205/2012 11.12.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 4 - beschließt der Rat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB. b) Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 205/2012 Seite 2 Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6, zur Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich vor. Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden bebaut werden kann. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden, die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 4 – beigefügt waren. Die Antragstellerin hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. Vorlagen-Nr. 205/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 205/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 205/2012 11.12.2012 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“, in Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 205/2012 Seite 5 Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6, zur Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich vor. Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden bebaut werden kann. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Das Planungsbüro wird den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich in der Sitzung detailliert vorstellen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden. Die Antragstellerin hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.