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Allgemeine Vorlage (21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
177 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 200/2012 13.12.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 3 – beschließt der Rat die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. b) Dem Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 200/2012 Seite 2 Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9, Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48, zur Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ vor. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden die auf dem Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Die Anlagen 2 - 4 werden der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 3 – beigefügt. Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. Vorlagen-Nr. 200/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 200/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 200/2012 11.12.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 200/2012 Seite 5 Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9, Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48, zur Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ vor. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden die auf dem Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.