Daten
Kommune
Kall
Größe
177 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 18:18
Aktualisiert
30.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
200/2012
13.12.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP 3 – beschließt der Rat die Aufstellung der 21. Änderung des
Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
b)
Dem Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 200/2012
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9,
Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48, zur Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ vor.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden die auf dem
Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt
hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen
des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des
Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in
„Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Die Anlagen 2 - 4 werden der Einladung zur Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2012 – TOP
3 – beigefügt.
Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.
Vorlagen-Nr. 200/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 200/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
200/2012
11.12.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB zu beschließen.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 200/2012
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9,
Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48, zur Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ vor.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden die auf dem
Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt
hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen
des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des
Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in
„Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in
der Sitzung detailliert vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.
Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.