Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
05.02.2009
24/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
III Getrennte
Abwassergebühr
Kw/Be
26.01.2009
Datum:
Bezeichnung
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Dringlichkeitsentscheidung im Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat bestätigt die am 22.01.2009 unter TOP 4 getroffene Dringlichkeitsentscheidung
hinsichtlich der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.11.1982 laut Anlage. Danach werden für das Niederschlagswasser folgende
Vorausleistungen erhoben:
a) bei einer versiegelten Fläche von 1 qm bis 399 qm
140,00 €,
b) bei einer versiegelten Fläche von 400 qm bis 799 qm
305,00 €,
c) bei einer versiegelten Fläche von über 800 qm
1.160,00 €.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
€
€
€
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)