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Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 05.02.2009 24/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: III Getrennte Abwassergebühr Kw/Be 26.01.2009 Datum: Bezeichnung Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Dringlichkeitsentscheidung im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat bestätigt die am 22.01.2009 unter TOP 4 getroffene Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.1982 laut Anlage. Danach werden für das Niederschlagswasser folgende Vorausleistungen erhoben: a) bei einer versiegelten Fläche von 1 qm bis 399 qm 140,00 €, b) bei einer versiegelten Fläche von 400 qm bis 799 qm 305,00 €, c) bei einer versiegelten Fläche von über 800 qm 1.160,00 €. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. € € € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)