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Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Beschlussvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 21.02.2008 5/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/G 15.01.2008 Bezeichnung Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 10.06.2008. Die konstituierende Sitzung der neuzubildenden Verbandsversammlung ist für de 16.06.2008 terminiert. In den letzten drei Monaten vor Ende der Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu wählen. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt für die Wahl über 1,1806 Beitragseinheiten. Demzufolge kann der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit 1,0 eine oder einen Delegierte(n) unmittelbar in die Verbandsversammlung entsenden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 13 Abs. 5 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden dürfen. Mindestens die Hälfte der Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaft angehören. Da der Bürgermeister bei den vergangenen Wahlen hierbei als Mitglied der Verwaltung anzusehen war, konnte nur ein Mitglied des Rates der Gemeinde Hürtgenwald entsandt werden. Ob diese Rechtsaufassung weiterhin aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich. Denn nach § 40 Abs. 2 der am 17.10.2007 in Kraft getretenen Änderung der Gemeindeordnung ist nunmehr der Bürgermeister Mitglied des Rates Kraft Gesetzes. Der WVER will hier kurzfristig eine Klärung mit dem Innenministerium herbeiführen. Die nach Abzug der vollen Beitragseinheit von 1,0 für die Gemeinde Hürtgenwald verbleibende Beitragsteileinheit von 0,1806 geht in die Mitgliedsgruppe – kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden – ein. Neben der Gemeinde Hürtgenwald gehören noch 42 weitere Kommunen mit ihren jeweiligen Beitragsteileinheiten der Mitgliedsgruppe 1 an. Die Summe der von den kreisfreien Städten und Kommunen in die Mitgliedsgruppe 1 als „Pool“ eingebrachten Beitragsteileinheiten beträgt 16,2361. Demzufolge kann die Mitgliedsgruppe 1 nochmals 16 Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Auch für diese in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten gilt, dass mindestens die Hälfte der Delegierten einer Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaf angehören muss. Für eine Benennung der 16 möglichen Delegierten ist es bei der Vielzahl der Kommunen, die in der Mitgliedsgruppe 1 1 zusammengefasst sind und aufgrund der unterschiedlichen Höhe der eingebrachten Teileinheiten naturgemäß erforderlich, dass eine vorherige interne Abstimmung erfolgt. Da zudem die Kommunen in der Mitgliedergruppe 1 vier verschiedenen Kreisen angehören, werden sich mit der notwendigen Abstimmung die jeweiligen Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten befassen müssen. Da auch die in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten der demokratischen Legitimation der beteiligten Gebietskörperschaften bedürfen, bitte ich mich für die entsprechende Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe nach Beitragsteileinheiten für die Gemeinde Hürtgenwald zu bevollmächtigen. Sollte im Rahmen des Abstimmungsverfahrens keine Einigung erzielt werden können und für die 16 möglichen Delegierten aus der Mitgliedergruppe 1 mehr Wahlvorschläge eingereicht werden als erforderlich, würde sich in einem weiteren Verfahrenschritt ein schriftliches Wahlverfahren anschließen. Auch für diesen eventuellen Fall bitte ich mich für die Durchführung der Wahl zu bevollmächtigen. Die notwendigen Abstimmungsverfahren in der Mitgliedergruppe 1 anhand der Beitragsteileinheiten sowohl für den ersten als für den zweiten beschriebenen denkbaren Verfahrensschritt können erst aufgrund der geltenden Fristen nach der Ratssitzung am 21.02. d. J. zum Abschluss gebracht werden. Die Drei-Monats-Frist für die komplette Durchführung des Wahlverfahrens endet am 08.04.2008. Da die nächste Ratssitzung aber erst für den 17.04.2008 terminiert ist, kann über den Weg der erbetenen Bevollmächtigten sichergestellt werden, dass über unsere eingebrachten Beitragsanteile im Sinne der Gemeinde und im Konsens der anderen beteiligten Kommunen verfügt wird. Beim Fehlen einer demokratischen Legitimation durch den Rat würden sie ansonsten unberücksichtigt verfallen und eine Reduzierung der möglichen Anzahl der Sitze zur Folge haben. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit von 1,0 als Delegierte(n) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur ........................ Für die Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe der Mitglieder Gruppe 1 anhand der gemeindlichen Beitragsteileinheit von 0,1806 wird der Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald bevollmächtigt. Die Bevollmächtigung gilt auch für den Fall, dass ein schriftliches Wahlverfahren durchzuführen wäre. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) 2 (Bürgermeister)