Daten
Kommune
Hürtgenwald
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76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
21.02.2008
5/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/G
15.01.2008
Bezeichnung
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Sachverhalt:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 10.06.2008. Die konstituierende Sitzung der neuzubildenden
Verbandsversammlung ist für de 16.06.2008 terminiert. In den letzten drei Monaten vor Ende der
Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu wählen. Jedes
Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen
(Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu
entsenden. Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt für die Wahl über 1,1806 Beitragseinheiten.
Demzufolge kann der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle Beitragseinheit 1,0 eine oder
einen Delegierte(n) unmittelbar in die Verbandsversammlung entsenden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass nach § 13 Abs. 5 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur von
einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder
der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden dürfen. Mindestens die Hälfte der
Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaft
angehören. Da der Bürgermeister bei den vergangenen Wahlen hierbei als Mitglied der
Verwaltung anzusehen war, konnte nur ein Mitglied des Rates der Gemeinde Hürtgenwald
entsandt werden. Ob diese Rechtsaufassung weiterhin aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich.
Denn nach § 40 Abs. 2 der am 17.10.2007 in Kraft getretenen Änderung der Gemeindeordnung ist
nunmehr der Bürgermeister Mitglied des Rates Kraft Gesetzes. Der WVER will hier kurzfristig eine
Klärung mit dem Innenministerium herbeiführen. Die nach Abzug der vollen Beitragseinheit von
1,0 für die Gemeinde Hürtgenwald verbleibende Beitragsteileinheit von 0,1806 geht in die
Mitgliedsgruppe – kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden – ein. Neben der
Gemeinde Hürtgenwald gehören noch 42 weitere Kommunen mit ihren jeweiligen
Beitragsteileinheiten der Mitgliedsgruppe 1 an. Die Summe der von den kreisfreien Städten und
Kommunen in die Mitgliedsgruppe 1 als „Pool“ eingebrachten Beitragsteileinheiten beträgt
16,2361. Demzufolge kann die Mitgliedsgruppe 1 nochmals 16 Delegierte in die
Verbandsversammlung entsenden. Auch für diese in den Stimmgruppen zu wählenden
Delegierten nach Beitragsteileinheiten gilt, dass mindestens die Hälfte der Delegierten einer
Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaf angehören muss. Für eine Benennung der 16
möglichen Delegierten ist es bei der Vielzahl der Kommunen, die in der Mitgliedsgruppe 1
1
zusammengefasst sind und aufgrund der unterschiedlichen Höhe der eingebrachten Teileinheiten
naturgemäß erforderlich, dass eine vorherige interne Abstimmung erfolgt. Da zudem die
Kommunen in der Mitgliedergruppe 1 vier verschiedenen Kreisen angehören, werden sich mit der
notwendigen Abstimmung die jeweiligen Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten befassen
müssen.
Da auch die in den Stimmgruppen zu wählenden Delegierten nach Beitragsteileinheiten der
demokratischen Legitimation der beteiligten Gebietskörperschaften bedürfen, bitte ich mich für die
entsprechende Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe nach Beitragsteileinheiten
für die Gemeinde Hürtgenwald zu bevollmächtigen.
Sollte im Rahmen des Abstimmungsverfahrens keine Einigung erzielt werden können und für die
16 möglichen Delegierten aus der Mitgliedergruppe 1 mehr Wahlvorschläge eingereicht werden
als erforderlich, würde sich in einem weiteren Verfahrenschritt ein schriftliches Wahlverfahren
anschließen. Auch für diesen eventuellen Fall bitte ich mich für die Durchführung der Wahl zu
bevollmächtigen.
Die notwendigen Abstimmungsverfahren in der Mitgliedergruppe 1 anhand der
Beitragsteileinheiten sowohl für den ersten als für den zweiten beschriebenen denkbaren
Verfahrensschritt können erst aufgrund der geltenden Fristen nach der Ratssitzung am 21.02. d.
J. zum Abschluss gebracht werden. Die Drei-Monats-Frist für die komplette Durchführung des
Wahlverfahrens endet am 08.04.2008. Da die nächste Ratssitzung aber erst für den 17.04.2008
terminiert ist, kann über den Weg der erbetenen Bevollmächtigten sichergestellt werden, dass
über unsere eingebrachten Beitragsanteile im Sinne der Gemeinde und im Konsens der anderen
beteiligten Kommunen verfügt wird. Beim Fehlen einer demokratischen Legitimation durch den Rat
würden sie ansonsten unberücksichtigt verfallen und eine Reduzierung der möglichen Anzahl der
Sitze zur Folge haben.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die
volle Beitragseinheit von 1,0 als Delegierte(n) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur ........................
Für die Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe der Mitglieder Gruppe 1 anhand
der gemeindlichen Beitragsteileinheit von 0,1806 wird der Bürgermeister der Gemeinde
Hürtgenwald bevollmächtigt. Die Bevollmächtigung gilt auch für den Fall, dass ein schriftliches
Wahlverfahren durchzuführen wäre.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
2
(Bürgermeister)