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Beschlusstext (Bahnhof Liblar; Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.10.14, 06:59
Aktualisiert
28.10.14, 06:59
Beschlusstext (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung) Beschlusstext (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.04.2013 1 Bahnhof Liblar; Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung 148/2013 Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) auf der Grundlage der am 02.10.2012 vom Rat beschlossenen Planvariante 3B erarbeitete städtebauliche Entwurf (Anlagen 1 und 2) des Bahnhofvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschusses die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. Die vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfe der Bahnhofsgebäude 1, 2 und 3 (Anlagen 3 - 7) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Folgekosten für die verschiedenen Entwürfe zu ermitteln und einen Vorschlag für die Realisierung zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeitete Entwurf (Anlagen 8 und 9) für die Fahrradabstellanlage wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. Der von der Verwaltung erarbeitete Parkplatzentwurf C (Anlage 12) wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der Beschlüsse zu 1. – 4. fortgeführt. Als nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 09.04.2013 Seite 2