Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.10.14, 06:59
Aktualisiert
28.10.14, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.04.2013
1
Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die
Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung 148/2013
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) auf der Grundlage der am 02.10.2012
vom Rat beschlossenen Planvariante 3B erarbeitete städtebauliche Entwurf (Anlagen 1 und 2) des
Bahnhofvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschusses die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
Die vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfe der
Bahnhofsgebäude 1, 2 und 3 (Anlagen 3 - 7) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Folgekosten für die verschiedenen Entwürfe zu ermitteln und einen Vorschlag
für die Realisierung zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeitete Entwurf (Anlagen 8 und 9)
für die Fahrradabstellanlage wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Parkplatzentwurf C (Anlage 12) wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des nachfolgenden Beschlusses die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der Beschlüsse zu 1. – 4. fortgeführt. Als
nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 09.04.2013
Seite 2