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Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.12.1999 sowie 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 21.12.1999 )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.12.1999 sowie 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 21.12.1999 ) Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.12.1999 sowie 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 21.12.1999 )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 01.03.2007 13/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/G 29.01.2007 Bezeichnung 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.12.1999 sowie 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 21.12.1999 Sachverhalt: Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen oder sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen richten sich nach der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) des Landes NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald. Die Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald wurde letztmalig durch die 1. Änderungssatzung zum 01.05.2002 geändert. Aufgrund der damals geltenden Bekanntmachungsverordnung wurde zu den öffentlichen Bekanntmachungen unter anderem folgende Bestimmungen getroffen: 1. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde (Rathaus) für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen, wobei gleichzeitig durch Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten auf den Anschlag hinzuweisen ist. 2. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Veröffentlichung in der Dürener Zeitung und in den Dürener Nachrichten vollzogen. Die nunmehr geltende Bekannmachtungsverordnung, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW. Seite 332) eröffnet in § 4 „Formen der Bekanntmachung“ den Gemeinden die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde für die Dauer von mindestens einer Woche zu vollziehen, wobei der gleichzeitige Hinweis auf den Anschlag an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel (Hinweisbekanntmachung) anstelle in der Tageszeitung nunmehr auch lediglich im Internet veröffentlich werden darf. Im Jahre 2006 sind für die bisher geltende Form von öffentlichen Bekanntmachungen (Hinweisbekanntmachtung in der Dürener Zeitung/ Dürener Nachrichten sowie Einladung zu Sitzungen des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in vollständiger Form in der Dürener Zeitung/Dürener Nachrichten) Kosten in Höhe von insgesamt 4.474,92 € entstanden. Aufgrund dieser 1 Kostenreduzierung schlage ich vor, grundsätzlich den Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung auf den Internetseiten der Gemeinde Hürtgenwald zu veröffentlichen. Zudem sollte eine Unterscheidung zwischen öffentlichen Bekanntmachungen, Einladungen zu Sitzungen des Rates und den Ausschüssen nach meinem Dafürhalten nicht mehr erfolgen. Durch die gleiche Form der Bekanntmachungen würde das Verfahren übersichtlicher und für jedermann transparenter. Die bisher anfallenden Kosten für Bekanntmachungen, die durchschnittlich zwischen 4.000,00 € und 5.000,00 € betragen, könnten eingespart werden, ohne das die Information der Bürgerinnen und Bürger hierdurch eingeschränkt würde. Vielmehr ist festzuhalten, dass eine einhergehende Herausgabe eines „Mitteilungsblatt Hürtgenwald“ das Informationsangebot der Bürgerinnen und Bürger signifikant gegenüber der bisherigen Praxis (u. a. „Rundblick Rureifel“) erhöhen wird. Eine Änderung der Hauptsatzung kann gemäß § 7 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden. Beschlussvorschlag: In Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.12.1999 sowie die 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 21.12.1999. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Einsparung zwischen 4.000,00 € und € 5.000,00 € € Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) 2 (Bürgermeister)