Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
23.01.2007
3/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
I Kru/G
03.01.2006
Bezeichnung
Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in
Vossenack
Sachverhalt:
Der FC Germania Vossenack führt seit 2000 regelmäßig einmal im Jahr eine Pool-Party mit Erfolg
im Freibad in Vossenack durch. Im letzten Jahr registrierte der Verein z. B. rund 1.700 Besucher.
Die Besucheranzahl schwankt natürlich und ist sehr wetterabhängig.
In den vergangenen Jahren war es bisher immer Usus, dass dem Verein das Freibad am Veranstaltungstag (Freitag) ganztägig für die Vorbereitungsarbeiten zur Verfügung gestellt wurde.
Die Aufräumarbeiten, so wurde dem Verein bisher immer auferlegt, mussten bis zum
darauffolgenden Tag (Samstag), 12.00 Uhr, beendet sein. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt,
dass der Verein aufgrund des doch großen Arbeitsaufwandes regelmäßig Schwierigkeiten hatte,
bis 12.00 Uhr das Freibadgelände komplett aufgeräumt zu haben. Ein weiteres Problem liegt auch
darin, dass dem Verein nicht mehr soviele Helfer, wie in der Vergangenheit, zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grunde bittet er, dass das Freibad nicht nur für den Veranstaltungstag, sondern auch
für den darauffolgenden Tag ganztägig für Aufräumarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Ein
öffentlicher Badebetrieb wird dann an diesen beiden Tagen nicht möglich sein.
Aufgrund der bisherigen geschilderten Erfahrungen sollte man diesem Wunsch entsprechen. Da
der Gemeinde jedoch durch die ganztägige Schließung am zweiten Tag weitere Einnahmeverluste
entstehen, sollte dem Verein auch ein erhöhter Entschädigungsbetrag in Rechnung gestellt
werden.
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat am 16.11.2000 diesbezüglich entschieden,
dass der Entschädigungsbetrag auf 500,00 DM. festzusetzen ist, bei Bedarf jedoch ermäßigt
werden könnte, z. B. bei schlechtem Wetter.
-1 -
Da der Erfolg einer derartigen Veranstaltung sehr stark wetterabhängig ist, sollte sich meines
Erachtens das zuzahlende Entgelt an den Besucherzahlen orientieren. Es könnte beispielsweise
ein Betrag von 0,50 € bzw. 1,00 € oder ein anderer Betrag pro verkaufter Eintrittskarte als
Entschädigungsbetrag verlangt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine beschließt, dass das Freibad in Vossenack dem
FC Germania Vossenack zur Durchführung der jährlich einmal stattfindenden Pool-Party nicht nur
am Veranstaltungstag, sondern auch am darauffolgenden Tag ganztägig zur Verfügung gestellt
wird.
Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird an die Anzahl der verkauften Eintrittskarten gekoppelt.
Als Entschädigungsbetrag wird ............. € pro verkaufter Eintrittskarte festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)