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Beschlussvorlage (Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in Vossenack )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 23.01.2007 3/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: I Kru/G 03.01.2006 Bezeichnung Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in Vossenack Sachverhalt: Der FC Germania Vossenack führt seit 2000 regelmäßig einmal im Jahr eine Pool-Party mit Erfolg im Freibad in Vossenack durch. Im letzten Jahr registrierte der Verein z. B. rund 1.700 Besucher. Die Besucheranzahl schwankt natürlich und ist sehr wetterabhängig. In den vergangenen Jahren war es bisher immer Usus, dass dem Verein das Freibad am Veranstaltungstag (Freitag) ganztägig für die Vorbereitungsarbeiten zur Verfügung gestellt wurde. Die Aufräumarbeiten, so wurde dem Verein bisher immer auferlegt, mussten bis zum darauffolgenden Tag (Samstag), 12.00 Uhr, beendet sein. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass der Verein aufgrund des doch großen Arbeitsaufwandes regelmäßig Schwierigkeiten hatte, bis 12.00 Uhr das Freibadgelände komplett aufgeräumt zu haben. Ein weiteres Problem liegt auch darin, dass dem Verein nicht mehr soviele Helfer, wie in der Vergangenheit, zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde bittet er, dass das Freibad nicht nur für den Veranstaltungstag, sondern auch für den darauffolgenden Tag ganztägig für Aufräumarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Ein öffentlicher Badebetrieb wird dann an diesen beiden Tagen nicht möglich sein. Aufgrund der bisherigen geschilderten Erfahrungen sollte man diesem Wunsch entsprechen. Da der Gemeinde jedoch durch die ganztägige Schließung am zweiten Tag weitere Einnahmeverluste entstehen, sollte dem Verein auch ein erhöhter Entschädigungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat am 16.11.2000 diesbezüglich entschieden, dass der Entschädigungsbetrag auf 500,00 DM. festzusetzen ist, bei Bedarf jedoch ermäßigt werden könnte, z. B. bei schlechtem Wetter. -1 - Da der Erfolg einer derartigen Veranstaltung sehr stark wetterabhängig ist, sollte sich meines Erachtens das zuzahlende Entgelt an den Besucherzahlen orientieren. Es könnte beispielsweise ein Betrag von 0,50 € bzw. 1,00 € oder ein anderer Betrag pro verkaufter Eintrittskarte als Entschädigungsbetrag verlangt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine beschließt, dass das Freibad in Vossenack dem FC Germania Vossenack zur Durchführung der jährlich einmal stattfindenden Pool-Party nicht nur am Veranstaltungstag, sondern auch am darauffolgenden Tag ganztägig zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird an die Anzahl der verkauften Eintrittskarten gekoppelt. Als Entschädigungsbetrag wird ............. € pro verkaufter Eintrittskarte festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)