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Allgemeine Vorlage (Nutzung von gemeindlichen Gebäuden und Sporthallen hier: Kostenerstattungen durch die Nutzer)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
10.12.12, 18:06
Aktualisiert
10.12.12, 18:06
Allgemeine Vorlage (Nutzung von gemeindlichen  Gebäuden und Sporthallen
hier:  Kostenerstattungen durch die Nutzer) Allgemeine Vorlage (Nutzung von gemeindlichen  Gebäuden und Sporthallen
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 212/2012 13.12.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Nutzung von gemeindlichen Gebäuden und Sporthallen hier: Kostenerstattungen durch die Nutzer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung der Haushaltskommission, ab 01.01.2013 bis auf Weiteres, folgende einheitliche pauschale Kostenerstattung (Betriebskostenpauschale) für die Nutzung von gemeindeeigenen Objekten durch gemeindliche Vereine, zu erheben: Energetisch sanierte Objekte vergleichbar mit der alten GS Kall 0,70 €/m²/monatlich – bei Einzelnutzung 0,45 €/m²/monatlich – bei 2-fach-Nutzung je Nutzer Sonstige Objekte 0,50 €/m²/monatlich – bei Einzelnutzung 0,35 €/m²/monatlich – bei 2-fach-Nutzung je Nutzer 0,25 €/m²/monatlich – bei 3-fach-Nutzung und mehr je Nutzer Für Jugendeinrichtungen werden die Räumlichkeiten kostenfrei überlassen. Die Vereine, die die Unterhaltung der Objekte selbst durchführen erhalten zunächst weiterhin eine Kostenpauschale von 250 € jährlich. Nach Abschluss und Abrechnung der Jahreskosten 2013 ist die Kostenpauschale zu überprüfen. Vorlagen-Nr. 212/2012 Seite 2 2.) Der Rat beschließt gemäß Empfehlung der Haushaltskommission, ab 01.01.2013 bis auf Weiteres, folgende einheitliche pauschale Kostenerstattung (Betriebskostenpauschale) für die Nutzung von gemeindeeigenen Sporthallen durch Vereine zu erheben: 3,00 € je Nutzer und Nutzungsstunde für die Hallennutzung 5,00 € je Nutzer und Nutzungseinheit für die Nutzung der Duschen und Umkleiden Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Reservierung. Der Verzicht auf die Nutzung muss spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden. Nach Abschluss und Abrechnung der Jahreskosten 2013 ist die Kostenpauschale zu überprüfen. Sachdarstellung: Die Verwaltung war beauftragt, eine Übersicht über alle Kosten und Nutzer der gemeindeeigenen Gebäude und Sporthallen zu erstellen. In mehreren Sitzungen der Haushaltskommission wurde über einen ersten Einstieg in eine wirtschaftliche und gerechte Lösung beraten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Haushaltslage. In der Haushaltskommission wurde auch über die finanzielle Belastbarkeit der Vereine intensiv diskutiert. Der Empfehlungsbeschluss der Haushaltskommission soll ab dem 01.01.2013 umgesetzt werden. Die Vereine erhalten umgehend eine Mitteilung der Verwaltung über die ab dem 01.01.2013 zu erstattenden Kosten.