Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
10.12.12, 18:06
Aktualisiert
10.12.12, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
212/2012
13.12.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Nutzung von gemeindlichen Gebäuden und Sporthallen
hier: Kostenerstattungen durch die Nutzer
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung der Haushaltskommission, ab 01.01.2013 bis auf Weiteres, folgende einheitliche pauschale Kostenerstattung (Betriebskostenpauschale) für die Nutzung von gemeindeeigenen Objekten durch gemeindliche Vereine, zu erheben:
Energetisch sanierte Objekte vergleichbar mit der alten GS Kall
0,70 €/m²/monatlich – bei Einzelnutzung
0,45 €/m²/monatlich – bei 2-fach-Nutzung je Nutzer
Sonstige Objekte
0,50 €/m²/monatlich – bei Einzelnutzung
0,35 €/m²/monatlich – bei 2-fach-Nutzung je Nutzer
0,25 €/m²/monatlich – bei 3-fach-Nutzung und mehr je Nutzer
Für Jugendeinrichtungen werden die Räumlichkeiten kostenfrei überlassen.
Die Vereine, die die Unterhaltung der Objekte selbst durchführen erhalten zunächst weiterhin
eine Kostenpauschale von 250 € jährlich.
Nach Abschluss und Abrechnung der Jahreskosten 2013 ist die Kostenpauschale zu überprüfen.
Vorlagen-Nr. 212/2012
Seite 2
2.)
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung der Haushaltskommission, ab 01.01.2013 bis auf Weiteres, folgende einheitliche pauschale Kostenerstattung (Betriebskostenpauschale) für die Nutzung von gemeindeeigenen Sporthallen durch Vereine zu erheben:
3,00 € je Nutzer und Nutzungsstunde für die Hallennutzung
5,00 € je Nutzer und Nutzungseinheit für die Nutzung der Duschen und Umkleiden
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Reservierung. Der Verzicht auf die Nutzung
muss spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden.
Nach Abschluss und Abrechnung der Jahreskosten 2013 ist die Kostenpauschale zu
überprüfen.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung war beauftragt, eine Übersicht über alle Kosten und Nutzer der gemeindeeigenen Gebäude und Sporthallen zu erstellen. In mehreren Sitzungen der Haushaltskommission
wurde über einen ersten Einstieg in eine wirtschaftliche und gerechte Lösung beraten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Haushaltslage. In der Haushaltskommission wurde auch über die finanzielle Belastbarkeit der Vereine intensiv diskutiert. Der
Empfehlungsbeschluss der Haushaltskommission soll ab dem 01.01.2013 umgesetzt werden.
Die Vereine erhalten umgehend eine Mitteilung der Verwaltung über die ab dem 01.01.2013 zu
erstattenden Kosten.