Daten
Kommune
Kall
Größe
137 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
08.05.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
65/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler
Straße“ und „Siebertzfeld“ („Ergänzungssatzung“)
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche
„Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ wird beschlossen.
Die einzubeziehenden Flächen sind aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen entsprechenden Satzungsentwurf
zu erarbeiten.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist im Bereich
Wallenthal „Voißeler Straße“ entsprechend zu ändern (Darstellung des Bereiches als Mischgebiet).
Sachdarstellung:
A)
Erweiterungsfläche im Bereich Wallenthal, Voißeler Straße
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in
Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Firmengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche gemäß Einzeichnung in der
anliegenden Übersichtskarte zu erweitern. Der Antrag wird wie folgt begründet.
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 2
Das Familienunternehmen wurde bereits im Jahre 1909 gegründet und besteht nunmehr bereits
in vierter Generation. Durch eine gute Auftragslage und stetige Erweiterung des Angebotes wurde der Standort kontinuierlich ausgebaut: Im Jahre 1985 wurde eine neue Maler- und Lackiererwerkstatt erbaut um somit dem gewachsenen Platzbedarf nachzukommen. Durch Erweiterung
des Angebots wie die hochwertige Lackierung von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und
Industrieteilen, stieg der Platzbedarf erneut, so dass es im Jahre 1995 und 2000 notwendig war,
weitere Betriebsgebäude zu bauen. Im Jahre 2004 konnte das neue Bürogebäude bezogen werden.
Heute hat der Betrieb 18 Mitarbeiter. Außer den üblichen Malerarbeiten werden derzeit weitere
Leistungen wie Gerüstbauarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme, Trockenbauarbeiten, Betonsanierungen, Kirchenrestaurationen und sämtliche Bodenbelagsarbeiten in das Angebot der Firma aufgenommen. Um dem Ausbau dieser Leistungen langfristig Rechnung tragen zu können,
ist es erforderlich, Lagerflächen für die zunehmende Betriebsausrüstung und der weiteren Materialgruppen zu schaffen. Aktuell ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in einer Größenordnung von ca. 25,0 m x 25,0 m für Gerüste und Bevorratung von Material dringend erforderlich
(siehe Anlage 2). Dies wird in einem erneuten Schreiben der Firma vom 05.12.2011 dargelegt.
Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht (Anlage 3).
Mit Schreiben vom 20.04.2012 wird nunmehr beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund
der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen
Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP ist entsprechend zu ändern.
B)
Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“
Darüber hinaus hat die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück
67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden
Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten
Behörden stattgefunden.
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche
für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen
wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so
dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung.
Die Eigentümerin beabsichtigt, die Grundstücke mit je einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen.
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 3
Zu A und B):
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist
die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln)
weggefallen. Das Satzungsverfahren wird mit der Bezirksregierung Köln, Dez. 35, abgestimmt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Sollte bis zur Sitzung des Fachausschusses bereits ein Satzungsentwurf einschließlich Begründung vorliegen, wird der Entwurf in der Sitzung vorgestellt. Darüber hinaus könnte dann die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen werden.
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
65/2012
15.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler
Straße“ und „Siebertzfeld“ („Ergänzungssatzung“)
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche
„Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ wird beschlossen.
Die einzubeziehenden Flächen sind aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen entsprechenden Satzungsentwurf
zu erarbeiten.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist im Bereich
Wallenthal „Voißeler Straße“ entsprechend zu ändern (Darstellung des Bereiches als Mischgebiet).
Sachdarstellung:
A)
Erweiterungsfläche im Bereich Wallenthal, Voißeler Straße
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in
Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Fir-
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 5
mengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche gemäß Einzeichnung in der
anliegenden Übersichtskarte zu erweitern. Der Antrag wird wie folgt begründet.
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 6
Das Familienunternehmen wurde bereits im Jahre 1909 gegründet und besteht nunmehr bereits
in vierter Generation. Durch eine gute Auftragslage und stetige Erweiterung des Angebotes wurde der Standort kontinuierlich ausgebaut: Im Jahre 1985 wurde eine neue Maler- und Lackiererwerkstatt erbaut um somit dem gewachsenen Platzbedarf nachzukommen. Durch Erweiterung
des Angebots wie die hochwertige Lackierung von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und
Industrieteilen, stieg der Platzbedarf erneut, so dass es im Jahre 1995 und 2000 notwendig war,
weitere Betriebsgebäude zu bauen. Im Jahre 2004 konnte das neue Bürogebäude bezogen werden.
Heute hat der Betrieb 18 Mitarbeiter. Außer den üblichen Malerarbeiten werden derzeit weitere
Leistungen wie Gerüstbauarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme, Trockenbauarbeiten, Betonsanierungen, Kirchenrestaurationen und sämtliche Bodenbelagsarbeiten in das Angebot der Firma aufgenommen. Um dem Ausbau dieser Leistungen langfristig Rechnung tragen zu können,
ist es erforderlich, Lagerflächen für die zunehmende Betriebsausrüstung und der weiteren Materialgruppen zu schaffen. Aktuell ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in einer Größenordnung von ca. 25,0 m x 25,0 m für Gerüste und Bevorratung von Material dringend erforderlich
(siehe Anlage 2). Dies wird in einem erneuten Schreiben der Firma vom 05.12.2011 dargelegt.
Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht (Anlage 3).
Mit Schreiben vom 20.04.2012 wird nunmehr beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund
der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen
Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP ist entsprechend zu ändern.
B)
Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“
Darüber hinaus hat die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück
67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden
Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten
Behörden stattgefunden.
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche
für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen
wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so
dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung.
Die Eigentümerin beabsichtigt, die Grundstücke mit je einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen.
Vorlagen-Nr. 65/2012
Seite 7
Zu A und B):
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist
die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln)
weggefallen. Das Satzungsverfahren wird mit der Bezirksregierung Köln, Dez. 35, abgestimmt.
Sollte bis zur Sitzung des Fachausschusses bereits ein Satzungsentwurf einschließlich Begründung vorliegen, wird der Entwurf in der Sitzung vorgestellt. Darüber hinaus könnte dann die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen werden.