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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
137 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
08.05.12, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 65/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ wird beschlossen. Die einzubeziehenden Flächen sind aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist im Bereich Wallenthal „Voißeler Straße“ entsprechend zu ändern (Darstellung des Bereiches als Mischgebiet). Sachdarstellung: A) Erweiterungsfläche im Bereich Wallenthal, Voißeler Straße Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Firmengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche gemäß Einzeichnung in der anliegenden Übersichtskarte zu erweitern. Der Antrag wird wie folgt begründet. Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 2 Das Familienunternehmen wurde bereits im Jahre 1909 gegründet und besteht nunmehr bereits in vierter Generation. Durch eine gute Auftragslage und stetige Erweiterung des Angebotes wurde der Standort kontinuierlich ausgebaut: Im Jahre 1985 wurde eine neue Maler- und Lackiererwerkstatt erbaut um somit dem gewachsenen Platzbedarf nachzukommen. Durch Erweiterung des Angebots wie die hochwertige Lackierung von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und Industrieteilen, stieg der Platzbedarf erneut, so dass es im Jahre 1995 und 2000 notwendig war, weitere Betriebsgebäude zu bauen. Im Jahre 2004 konnte das neue Bürogebäude bezogen werden. Heute hat der Betrieb 18 Mitarbeiter. Außer den üblichen Malerarbeiten werden derzeit weitere Leistungen wie Gerüstbauarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme, Trockenbauarbeiten, Betonsanierungen, Kirchenrestaurationen und sämtliche Bodenbelagsarbeiten in das Angebot der Firma aufgenommen. Um dem Ausbau dieser Leistungen langfristig Rechnung tragen zu können, ist es erforderlich, Lagerflächen für die zunehmende Betriebsausrüstung und der weiteren Materialgruppen zu schaffen. Aktuell ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in einer Größenordnung von ca. 25,0 m x 25,0 m für Gerüste und Bevorratung von Material dringend erforderlich (siehe Anlage 2). Dies wird in einem erneuten Schreiben der Firma vom 05.12.2011 dargelegt. Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht (Anlage 3). Mit Schreiben vom 20.04.2012 wird nunmehr beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP ist entsprechend zu ändern. B) Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“ Darüber hinaus hat die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück 67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Grundstücke mit je einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen. Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 3 Zu A und B): Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Das Satzungsverfahren wird mit der Bezirksregierung Köln, Dez. 35, abgestimmt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Sollte bis zur Sitzung des Fachausschusses bereits ein Satzungsentwurf einschließlich Begründung vorliegen, wird der Entwurf in der Sitzung vorgestellt. Darüber hinaus könnte dann die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen werden. Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 65/2012 15.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereiche „Voißeler Straße“ und „Siebertzfeld“ wird beschlossen. Die einzubeziehenden Flächen sind aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist im Bereich Wallenthal „Voißeler Straße“ entsprechend zu ändern (Darstellung des Bereiches als Mischgebiet). Sachdarstellung: A) Erweiterungsfläche im Bereich Wallenthal, Voißeler Straße Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Fir- Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 5 mengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche gemäß Einzeichnung in der anliegenden Übersichtskarte zu erweitern. Der Antrag wird wie folgt begründet. Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 6 Das Familienunternehmen wurde bereits im Jahre 1909 gegründet und besteht nunmehr bereits in vierter Generation. Durch eine gute Auftragslage und stetige Erweiterung des Angebotes wurde der Standort kontinuierlich ausgebaut: Im Jahre 1985 wurde eine neue Maler- und Lackiererwerkstatt erbaut um somit dem gewachsenen Platzbedarf nachzukommen. Durch Erweiterung des Angebots wie die hochwertige Lackierung von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und Industrieteilen, stieg der Platzbedarf erneut, so dass es im Jahre 1995 und 2000 notwendig war, weitere Betriebsgebäude zu bauen. Im Jahre 2004 konnte das neue Bürogebäude bezogen werden. Heute hat der Betrieb 18 Mitarbeiter. Außer den üblichen Malerarbeiten werden derzeit weitere Leistungen wie Gerüstbauarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme, Trockenbauarbeiten, Betonsanierungen, Kirchenrestaurationen und sämtliche Bodenbelagsarbeiten in das Angebot der Firma aufgenommen. Um dem Ausbau dieser Leistungen langfristig Rechnung tragen zu können, ist es erforderlich, Lagerflächen für die zunehmende Betriebsausrüstung und der weiteren Materialgruppen zu schaffen. Aktuell ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in einer Größenordnung von ca. 25,0 m x 25,0 m für Gerüste und Bevorratung von Material dringend erforderlich (siehe Anlage 2). Dies wird in einem erneuten Schreiben der Firma vom 05.12.2011 dargelegt. Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht (Anlage 3). Mit Schreiben vom 20.04.2012 wird nunmehr beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP ist entsprechend zu ändern. B) Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“ Darüber hinaus hat die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück 67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Grundstücke mit je einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen. Vorlagen-Nr. 65/2012 Seite 7 Zu A und B): Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Das Satzungsverfahren wird mit der Bezirksregierung Köln, Dez. 35, abgestimmt. Sollte bis zur Sitzung des Fachausschusses bereits ein Satzungsentwurf einschließlich Begründung vorliegen, wird der Entwurf in der Sitzung vorgestellt. Darüber hinaus könnte dann die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen werden.