Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
22.06.12, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2012
05.07.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden sowie den
Gemeinden Kall und Hellenthal
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für
das Aufgabengebiet Sozialwesen mit der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum 01.01.2013 durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden zuletzt bereits die Aufgabenfelder Rufbereitschaft Ordnungswesen und Forst im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen interkommunal geregelt.
Außerdem wurde überprüft, ob im Bereich Sozialwesen eine Zusammenarbeit zweckmäßig und
wirtschaftlich ist. Als Ergebnis liegt nunmehr die gemeinsam erarbeitete Vereinbarung vor, die als
Anlage beigefügt ist. Die Kommunalaufsicht wurde bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung
der Mitarbeiter und des Personalrates ist erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. Januar 2013 vorgesehen. Die Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden wollen bis dahin die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies ein weiterer zukunftsfähiger Schritt im Rahmen der
guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt. Weitere Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit werden schrittweise geprüft. Zunächst gilt es jedoch, die beschlossenen
Arbeitsgebiete konkret umzusetzen.