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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
16.01.09, 21:20
Aktualisiert
16.01.09, 21:20
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); 
hier: "Obere Brede")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 18.12.2008: 9. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede" Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 03.12.2008 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Straße „Obere Brede“ in der Gemarkung Bechterdissen, Flur 4, Flurstück 1093, erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße (Verkehrsberuhigter Bereich), das Flurstück 1028 die Eigenschaft eines Fußweges und das Flurstück 1110 die Eigenschaft eines Parkstreifens und einer Grünfläche. Sie werden gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger der Straße „Obere Brede“ ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -