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Beschlußtext (Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
16.01.09, 21:20
Aktualisiert
16.01.09, 21:20
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 18.12.2008: 5. Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK) RM Hachmeister erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach intensiver Beratung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Einrichtung dieser Stelle zwar notwendig sei, jedoch vom Umfang her auf eine 2/3-Stelle beschränkt werden sollte. Zudem werde die Besetzung durch eine/n Angestellte/n favorisiert. Auch RM Puchert-Blöbaum sieht noch viele Fragen als offen an; um Kosten einzusparen sollte nach alternativen Möglichkeiten gesucht werden, insbesondere im Hinblick auf eine Interkommunale Zusammenarbeit; hier denke er zum Beispiel an eine Ausleihe von Personal vom Kreis oder anderen Kommunen. Weiter führt er aus, dass neben einer Prüfung der zwingend erforderlichen Qualifikation auch über eine Reduzierung des Stellenanteils nachgedacht werden sollte und schlägt deshalb vor, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen. Sodann schließt sich RM Fiedler den Ausführungen von RM Puchert-Blöbaum an und ergänzt, dass zur Begrenzung der Personalkosten frei werdende Stellen zukünftig nur nach sehr genauer Prüfung wiederbesetzt werden sollten. Ebenso stellt RM Frau Asemissen die Notwendigkeit der Einrichtung der Stelle eines/r Bilanzbuchhalters/in vom Grundsatz her nicht in Frage, jedoch sieht sie insbesondere noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich entfallender und hinzukommender Arbeiten. RM Frau Bucerius schließt sich den Ausführungen von RM Fiedler an, betont zudem aber, dass ihrer Meinung nach die Stelle keinesfalls mit einem/r Beamten/in besetzt werden sollte. Im Folgenden erinnert RM Schulz an die Forderung der CDU-Fraktion hinsichtlich einer Aufstellung über die Soll-Besetzung von Stellen sowie über frei werdende Stellen und erinnert an den letzten Bericht des Gemeindeprüfungsamtes. Zusätzlich stellt er in Frage, ob die angedachte Fachkraft nicht durch vorhandenes Personal des Fachbereiches Finanzen ersetzt werden könne, da in diesem Bereich sicherlich Tätigkeiten aufgrund der Einführung des NKF entfallen werden. Kämmerer Lange führt hierzu aus, dass die entworfene Stellenausschreibung auf der Grundlage eines Gesprächs mit den Wirtschaftsprüfern, mit denen mittlerweile bereits seit einem Jahr eng zusammengearbeitet wurde, basiere. Es bestehe im Gegensatz zu den vergangenen Jahren ein deutlich erhöhter Aufwand, die zu bewältigenden Aufgaben seien nicht mit denen der Vergangenheit vergleichbar. Beispielhaft nennt er an dieser Stelle die Änderung der Eigenbetriebsverordnung, die Prüfung von nunmehr 4, anstatt bislang 3 Eigenbetrieben sowie die Prüfung des Kernhaushalts. Aus diesen Gründen halte er die Stelle für unverzichtbar, woraus sich zwangsläufig auch unvermeidbare Mehrkosten ergäben, so Kämmerer Lange weiter. Ergänzend fügt er hinzu, dass diese neuen Arbeiten keinesfalls von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet werden könne. BM Schemmel resümiert, dass zwar die Notwendigkeit hinsichtlich der Einrichtung der Buchhalterstelle gesehen werde, jedoch weiterer Beratungsbedarf, insbesondere beim Stellenumfang, bestehe. Sodann schlägt er vor, dass sich die Verwaltung nochmals in dieser Angelegenheit informiere um anschließend eine weitere Vorlage zu entwerfen, die nach der Weihnachtspause beraten werden solle. Auf die Anregung seitens RM Fiedler, bei der Fertigung der Stellenausschreibung wie auch bei der Einstellung des/der Buchhalters/in externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, antwortet Kämmerer Lange, dass die Wirtschaftsprüfer beim Einstellungsverfahren mitwirken werden. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es sich bei der Stundenzahl i.H.v. 1.050 Stunden nicht um die benötigte Gesamtstundenzahl handele, sondern um die Stundenzahl, die Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigen, um die Unterlagen prüffähig zu machen. Hinzu komme, dass der Stelleninhaber noch weitere Aufgaben erledigen solle, z.B. Berichtswesen, Kennziffernaufbau, Kosten- und Leistungsrechnung. Neben dem Aufbau des neuen Rechnungswesens seien für die Prüfung der 4 Eigenbetriebe und des Kernhaushalts fundierte Kenntnisse nach dem Handelsgesetzbuch nötig. Diese Aufgabenbereiche seien in der Vergangenheit stets vergeben worden und sollen zukünftig intern erledigt werden. RM Frau Bode stellt fest, dass von dem Stelleninhaber das neue Rechnungswesen aufgebaut werden solle. Da diese Aufgabe ihrer Auffassung nach zu einem Zeitpunkt abgeschlossen sei, rechtfertige dies keine Schaffung einer unbefristeten Stelle. Des Weiteren regt sie an, Synergieeffekte im Haus (auch außerhalb des Finanzbereichs) zu prüfen sowie eine Kooperation mit anderen Kommunen in Betracht zu ziehen. Anschließend fordert RM Puchert-Blöbaum Informationen darüber, - wie viel in den einzelnen Bereichen gearbeitet werde, - wie sich die benötigte Arbeitszeit berechne (die in der Vorlage genannte überschlägig ermittelte Stundenzahl des Wirtschaftsprüfers reiche seiner Ansicht nach nicht aus) sowie - das Aufzeigen alternativer Möglichkeiten einer Interkommunalen Zusammenarbeit. Beschluss: Auf Vorschlag von BM Schemmel beschließt der Rat sodann folgende Vorgehensweise: Die Verwaltung erstellt nach Durchführung eines intensiven Informationsgesprächs eine detaillierte Vorlage, die dann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2009 beraten werden soll. Beratungsergebnis: - einvernehmlich -