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Beschlußtext (20. vereinfachte Bebauungsplanänderung Nr. 02/02 "Milser Heide")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
06.02.09, 21:22
Aktualisiert
06.02.09, 21:22
Beschlußtext (20. vereinfachte Bebauungsplanänderung Nr. 02/02 "Milser Heide")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 33. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 22.01.2009: 3. 20. vereinfachte Bebauungsplanänderung Nr. 02/02 "Milser Heide" Nach kurzer Einführung durch AV Puchert-Blöbaum erkundigt sich AM Gräfe, ob es nicht sinnvoll sei, die Dachneigung für den kompletten Geltungsbereich (Flurstück 1161 und auch 1162) zu ändern. TA Raddatz erklärt, dass dies zwar möglich sei, allerdings bestünde hier seiner Meinung nach überhaupt kein Bedarf. AM Dudek stimmt der Ausführung zu und weist zusätzlich darauf hin, dass auf dem Flurstück bereits ein (umgebautes) Doppelhaus stehe. Der Wunsch, die Dachneigung ändern zu wollen, sei daher eher unwahrscheinlich. Im Anschluss wird der Anregung, die Dachneigung auf 30° bis 45° nur für das Flurstück 1161 zu ändern, von Seiten des Ausschusses gefolgt. Hingegen wird der Anregung, keine weitere Grenzbebauung mehr zuzulassen, gem. Abwägungsvorschlag, nicht gefolgt. Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -