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Beschlußtext (Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
21.01.2009
Erstellt
06.02.09, 21:22
Aktualisiert
06.02.09, 21:22
Beschlußtext (Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
hier: Sachstandsbericht)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung (Wahlperiode 2004/2009) am 21.01.2009: 5. Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) hier: Sachstandsbericht BM Schemmel stellt den AM die vertraglichen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesstätten aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) vor. Neu ist die finanzielle Förderung der Träger von Kindertagesstätten. Bisher wurden Gruppenpauschalen gewährt und Verwaltungskosten erstattet. Durch das Inkrafttreten des KiBiZ gibt es keine Gruppenpauschalen mehr. Die Förderung richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der Kinder und dem Betreuungsaufwand (Kindpauschale). Durch das Jugendamt wird den kirchlichen Trägern 88 % der Kindpauschale erstattet, die anerkannten freien Träger (Wohlfahrtsverbände) bekommen 91 % der Kindpauschale erstattet. Der verleibende Rest und eine Verwaltungspauschale wurden bisher durch die Kommunen an die Träger erstattet. Damit in Zukunft eine einheitliche Regelung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gegeben ist, sollen mit allen lippischen Kommunen einheitliche Verträge abgeschlossen werden. Diese Vertragsentwürfe sehen ebenfalls die vollständige Erstattung des Trägeranteils vor, allerdings ohne Anerkennung eines zusätzlichen Verwaltungskostenanteils, da die Verwaltungskosten gem. KiBiZ bereits bei der Berechnung der Kindpauschale berücksichtigt worden sind. Ob die Träger dann mit der Erstattung zurecht kommen, bleibt abzuwarten. Die Vertragsentwürfe sind den Trägern zugeleitet worden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt rückwirkend am 01.08.2008 für eine Dauer von zunächst 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung entsprechender Fristen gekündigt wird. Eine solche Kündigung wäre denkbar, wenn ein Träger Defizite erwirtschaften würde oder die angebotenen Plätze nicht nachgefragt würden. Bezüglich des Qualifizierungsstandes der Mitarbeiter/innen in den Kitas berichtet BM Schemmel, dass der Personalstandard nach dem KiBiZ angehoben wurde und der Zuschuss nur gezahlt wird, wenn der erhöhte Personalstandard auch vorhanden ist. Deshalb muss das derzeitige Personal bis spätestens 2011 nachgebildet werden. Dazu werden berufsbegleitende Qualifizierungslehrgänge angeboten. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.