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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen;
hier:  Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 178/2012 1. Ergänzung 20.11.2012 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Klinkhammer/Frau Hertrampf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK X überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK 050315005 / 533 9100 Deckung erfolgt durch PSK 35.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 15 vom 30. Oktober 2012. Sachdarstellung: Es wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung am 30. Oktober 2012 eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für das Produkt 050315005 / 533 9100 – Soziale Einrichtungen für Asylbewerber – in Höhe von 35.000,-- € beschlossen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO der Genehmigung des Rates. Eine Ausfertigung der Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt.