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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung benachbarter Kommunen hier: Stellungnahme zum SEP Mai 2012 der Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim)

Daten

Kommune
Kall
Größe
47 kB
Erstellt
08.06.12, 18:10
Aktualisiert
26.06.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung benachbarter Kommunen
hier: 	Stellungnahme zum SEP Mai 2012 der Gemeinden Blankenheim, Dahlem,
	Nettersheim) Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung benachbarter Kommunen
hier: 	Stellungnahme zum SEP Mai 2012 der Gemeinden Blankenheim, Dahlem,
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	Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 88/2012 05. 07.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Schulentwicklungsplanung benachbarter Kommunen hier: Stellungnahme zum SEP Mai 2012 der Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Bedenken zu dem vorgelegten Schulentwicklungsplan mit dem Ziel der Errichtung einer Gesamtschule mit Teilstandorten in Blankenheim und Nettersheim auszusprechen, da nicht unerhebliche Auswirkungen auf die in Kall ansässigen Schulen und deren Schülerzahlen zu erwarten sind. Weiterhin bestehen Bedenken, dass negative Auswirkungen auf die geplante Sekundarschule mit einem Teilstandort in Kall zu erwarten sind. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 31.05.12 legten die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan zur angestrebten Gesamtschule vor, der gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz mit den Nachbarkommunen abzustimmen ist. Hintergrund dieser Abstimmung ist die Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes. Gem. Abs. 2 sind die Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten. Der vorgenannte Schulentwicklungsplan ist den Ratsmitgliedern vorab per Mail zur Kenntnisnahme übersandt worden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zu diversen nicht nachvollziehbaren Zahlendarstellungen eine Plausibilitätserklärung gefordert, wobei die Ordnungsmäßigkeit der dargelegten Zahlen grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Eine abschließende und ausschlaggebende Prüfung der dargelegten Zahlen sowie zur Erfüllung der Mindestanforderungen wird zusätzlich noch durch die Bewilligungsbehörde erfolgen. Nach den vorliegenden Zahlen des Schulentwicklungsplanes ist die Errichtung einer Gesamtschule mit ausschließlich eigenen Schülerzahlen der drei Kommunen zum Schuljahr 2013/14 möglich. Insbesondere die Seiten 50/51, 79 und 89 zeigen das für die Planungen maßgebliche Zahlenmaterial auf. Zu beachten ist, dass bei den Planungen grundsätzlich eine pauschale Anzahl inklusiver Schüler eingerechnet wurde, sowie 15% Pendler, was auch Auswirkungen auf die Gemeinde Kall hat. Das Anschreiben an die Vorlagen-Nr. 88/2012 Seite 2 Nachbarkomunen Blankenheim und Nettersheim mit dem Fragenkatalog ist als Anlage beigefügt. Nach Auffassung der Verwaltung besteht die grundsätzliche Absicht, sich nicht gegen den vorgelegten Schulentwicklungsplan aussprechen. Es bestehen aber nicht unerhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Gesamtschule auf die in Kall ansässigen Schulen und deren Schülerzahlen, sowie auf die laufenden Planungen der Gemeinde Kall mit der Stadt Mechernich zu Errichtung einer Sekundarschule mit einem Teilstandort in Kall. Aus Sicht der Gemeinde Kall hängt die Stellungnahme u.a. vom Ergebnis der Beratungen mit der Stadt Mechernich ab, wonach die Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule derzeit möglich erscheint. Die Stadt Mechernich, die keine unmittelbare Nachbarkommune ist, hat bisher noch keine Stellungnahme abgegeben. Aber auch ungeachtet dieser möglichen Kooperation gibt die vorgelegte Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Kall als direkte Nachbarkommune Grund zur Stellungnahme bzw. zu Bedenken, da auch das ansässige Hermann-Josef-Kolleg direkt betroffen ist, falls es zur Errichtung einer Gesamtschule (inkl. Sekundarstufe II) mit Teilstandorten in Nettersheim und Blankenheim käme. Vorlagen-Nr. 88/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 88/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 88/2012 19.06.2012 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Schulentwicklungsplanung benachbarter Kommunen hier: Stellungnahme zum SEP Mai 2012 der Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim Beschlussvorschlag: Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 31.05.12 legten die Gemeinde Blankenheim, Dahlem, Nettersheim einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan zur angestrebten Gesamtschule vor, der gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz mit den Nachbarkommunen abzustimmen ist. Die Stellungnahme hängt u.a. vom Ergebnis der Beratungen mit der Stadt Mechernich ab.