Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
26.03.2009
Erstellt
03.04.09, 10:07
Aktualisiert
03.04.09, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 26.03.2009:
7.
Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe
7.1 Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe
Einleitend erläutert BM Schemmel die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Vorlage. Die
Verwaltung habe hierbei ganz bewusst auf einen Beschlussvorschlag verzichtet, um so den Fraktionen
die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Positionen darzulegen.
AM Fiedler erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass sich seine Fraktion intensiv mit dieser Thematik
beschäftigt und auch mit den örtlichen Handwerkern gesprochen habe. Seine Fraktion schlage somit
folgende Neuregelung vor:
- freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro
- beschränkte Ausschreibung: bis 75.000 Euro
- öffentliche Ausschreibung: 75.000 Euro und mehr
Im Folgenden beantragt AM Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anhebung der
Grenze für freihändige Vergaben auf 30.000 Euro. Allerdings soll die Auftragsvergabe bei freihändigen
Vergaben über 5.000 Euro zukünftig durch den jeweils zuständigen Fachausschuss entschieden
werden. Des Weiteren sind Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 90.000 Euro
beschränkt auszuschreiben; Aufträge in Höhe von 90.000 Euro und mehr sind öffentlich
auszuschreiben.
AM Puchert-Blöbaum äußert sich sodann für die SPD-Fraktion dahingehend, dass den Empfehlungen
der Landesregierung und verschiedener Fachleute in Leopoldshöhe offensichtlich nicht gefolgt werden
solle. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage im ganzen
Land sehr schade. Darüber hinaus sei der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht
umsetzbar, da die betreffenden Ausschüsse dies gar nicht leisten könnten. Die seitens der übrigen
Fraktionen unterbreiteten Vorschläge lassen seiner Auffassung nach nur die Schlussfolgerung zu, dass
Wirtschaftsförderung vor Ort nicht gewünscht sei.
Im weiteren Verlauf der Diskussion bekräftigt AM Fiedler nochmals, dass es das Ziel seiner Fraktion
sei, die Handwerker vor Ort zu bedenken. Im Übrigen bezöge sich der Wertgrenzenerlass der
Landesregierung doch wohl auf größere Kommunen.
AM Puchert-Blöbaum regt sodann folgende Neuregelung an:
- freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro
- beschränkte Ausschreibung: - bis 75.000 Euro für Ausbaugewerke und sonstige Handwerke im
Hochbau sowie für Planzungen und Straßenausstattungen
- bis 150.000 Euro im Tiefbau und für Rohbauarbeiten im Hochbau
Im Folgenden appelliert BM Schemmel an die Ausschussmitglieder, doch den Ernst der allgemeinen
Wirtschaftslage zu bedenken. Im Übrigen handele es sich um eine befristete Regelung, so dass Ende
2010 neu beraten werden könne. TA Oortman macht sodann am Beispiel des Neubaus des Aula- und
Mensagebäudes klar, dass die derzeit gültige Ausschreibungs- und Vergabeordnung dringend einer
Änderung bedürfe. Zahlreiche örtliche Handwerker teilten ihm zudem immer wieder mit, dass sich eine
Bewerbung im Fall einer öffentlichen Ausschreibung nicht rechne. So käme eine Bewerbung für die
Leopoldshöher Firmen nur im Fall einer freihändigen oder beschränkten Ausschreibung in Frage.
AM Gräfe stellt im weiteren Verlauf fest, dass die Wirtschaftslage zum Zeitpunkt der Vergabe der
Aufträge für das neue Aula- und Mensagebäude eine andere gewesen sei. Mittlerweile stelle sich die
Situation anders dar, so dass die Anhebung der Wertgrenze auf 75.000 Euro für beschränkte
Ausschreibungen doch wohl sicher ausreichend sei.
TA Oortman legt sodann nochmals die Sicht der Verwaltung dar. Während eine Anhebung der
Wertgrenzen für freihändige Vergaben nicht zwingend notwendig sei, könne auf eine Anhebung der
Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen nicht verzichtet werden. Er schlage hier aufgrund seiner
Erfahrungen aus der Praxis vor, Leistungen und Lieferungen zukünftig bis zu einem Betrag von 250.000
Euro beschränkt auszuschreiben und diese Regelung bis zum Ende des Jahres 2010 zu befristen.
Auf Vorschlag von AM Habicht wird die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von 19.29 Uhr bis
19.32 Uhr unterbrochen.
Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung gibt AM Fiedler für die CDU-Fraktion bekannt, dass seine
Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung – unter Berücksichtigung der Befristung - folgen werde.
Danach müsse jedoch komplett neu über die Vergabegrenzen beraten werden.
AM Puchert-Blöbaum spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag aus, regt jedoch an, die
Wertgrenze für die freihändige Vergabe auf 10.000 Euro anzuheben.
Beschluss:
Abschließend empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
folgende Beschlussfassung:
Die Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe werden –
befristet bis zum 31. Dezember 2010 – wie folgt neu gefasst:
- freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro
- beschränkte Ausschreibung: bis 250.000 Euro
- öffentliche Ausschreibung: 250.000 Euro und mehr
Beratungsergebnis:
- 15 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe ist in der geänderten Fassung als
Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.