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Beschlußtext (Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
26.03.2009
Erstellt
03.04.09, 10:07
Aktualisiert
03.04.09, 10:07
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 26.03.2009: 7. Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe 7.1 Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe Einleitend erläutert BM Schemmel die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Vorlage. Die Verwaltung habe hierbei ganz bewusst auf einen Beschlussvorschlag verzichtet, um so den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Positionen darzulegen. AM Fiedler erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass sich seine Fraktion intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und auch mit den örtlichen Handwerkern gesprochen habe. Seine Fraktion schlage somit folgende Neuregelung vor: - freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro - beschränkte Ausschreibung: bis 75.000 Euro - öffentliche Ausschreibung: 75.000 Euro und mehr Im Folgenden beantragt AM Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anhebung der Grenze für freihändige Vergaben auf 30.000 Euro. Allerdings soll die Auftragsvergabe bei freihändigen Vergaben über 5.000 Euro zukünftig durch den jeweils zuständigen Fachausschuss entschieden werden. Des Weiteren sind Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 90.000 Euro beschränkt auszuschreiben; Aufträge in Höhe von 90.000 Euro und mehr sind öffentlich auszuschreiben. AM Puchert-Blöbaum äußert sich sodann für die SPD-Fraktion dahingehend, dass den Empfehlungen der Landesregierung und verschiedener Fachleute in Leopoldshöhe offensichtlich nicht gefolgt werden solle. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage im ganzen Land sehr schade. Darüber hinaus sei der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht umsetzbar, da die betreffenden Ausschüsse dies gar nicht leisten könnten. Die seitens der übrigen Fraktionen unterbreiteten Vorschläge lassen seiner Auffassung nach nur die Schlussfolgerung zu, dass Wirtschaftsförderung vor Ort nicht gewünscht sei. Im weiteren Verlauf der Diskussion bekräftigt AM Fiedler nochmals, dass es das Ziel seiner Fraktion sei, die Handwerker vor Ort zu bedenken. Im Übrigen bezöge sich der Wertgrenzenerlass der Landesregierung doch wohl auf größere Kommunen. AM Puchert-Blöbaum regt sodann folgende Neuregelung an: - freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro - beschränkte Ausschreibung: - bis 75.000 Euro für Ausbaugewerke und sonstige Handwerke im Hochbau sowie für Planzungen und Straßenausstattungen - bis 150.000 Euro im Tiefbau und für Rohbauarbeiten im Hochbau Im Folgenden appelliert BM Schemmel an die Ausschussmitglieder, doch den Ernst der allgemeinen Wirtschaftslage zu bedenken. Im Übrigen handele es sich um eine befristete Regelung, so dass Ende 2010 neu beraten werden könne. TA Oortman macht sodann am Beispiel des Neubaus des Aula- und Mensagebäudes klar, dass die derzeit gültige Ausschreibungs- und Vergabeordnung dringend einer Änderung bedürfe. Zahlreiche örtliche Handwerker teilten ihm zudem immer wieder mit, dass sich eine Bewerbung im Fall einer öffentlichen Ausschreibung nicht rechne. So käme eine Bewerbung für die Leopoldshöher Firmen nur im Fall einer freihändigen oder beschränkten Ausschreibung in Frage. AM Gräfe stellt im weiteren Verlauf fest, dass die Wirtschaftslage zum Zeitpunkt der Vergabe der Aufträge für das neue Aula- und Mensagebäude eine andere gewesen sei. Mittlerweile stelle sich die Situation anders dar, so dass die Anhebung der Wertgrenze auf 75.000 Euro für beschränkte Ausschreibungen doch wohl sicher ausreichend sei. TA Oortman legt sodann nochmals die Sicht der Verwaltung dar. Während eine Anhebung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben nicht zwingend notwendig sei, könne auf eine Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen nicht verzichtet werden. Er schlage hier aufgrund seiner Erfahrungen aus der Praxis vor, Leistungen und Lieferungen zukünftig bis zu einem Betrag von 250.000 Euro beschränkt auszuschreiben und diese Regelung bis zum Ende des Jahres 2010 zu befristen. Auf Vorschlag von AM Habicht wird die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von 19.29 Uhr bis 19.32 Uhr unterbrochen. Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung gibt AM Fiedler für die CDU-Fraktion bekannt, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung – unter Berücksichtigung der Befristung - folgen werde. Danach müsse jedoch komplett neu über die Vergabegrenzen beraten werden. AM Puchert-Blöbaum spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag aus, regt jedoch an, die Wertgrenze für die freihändige Vergabe auf 10.000 Euro anzuheben. Beschluss: Abschließend empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: Die Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe werden – befristet bis zum 31. Dezember 2010 – wie folgt neu gefasst: - freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro - beschränkte Ausschreibung: bis 250.000 Euro - öffentliche Ausschreibung: 250.000 Euro und mehr Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe ist in der geänderten Fassung als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.