Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,5 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Der Rat beschließt das Ergebnis der Abwägung und beschließt, die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung/ Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2) , 4 (2) BauGB abgegebene Stellungnahme
entsprechend dem Abwägungsvorschlag in der Vorlage 342/2005 zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/ 23 B 3. Änderung „An der Bach“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 4
Abs. 10 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. S. 1359)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat als Satzung beschlossen.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung einschließlich Umweltbereicht wird gebilligt.
3. Die in der Sitzung vorliegende zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird gebilligt.