Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,2 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 wird anerkannt. Die im Jahre 2004 nicht verausgabten
Mittel können – wegen der Besonderheiten in der Aufbauphase des Abenteuerspielplatzes – entsprechend der geschlossenen Kooperationsvereinbarung im Jahre 2005 eingesetzt und mit dem Verwendungsnachweis für 2005 abgerechnet werden. Dabei wird auf eine Trennung der Mittel für Herrichtungskosten und Betriebskosten verzichtet, sodass der verbliebene Betriebskostenzuschuss aus dem
Jahre 2004 für die erhöhten Aufbaukosten im Jahre 2005 verwendet und abgerechnet werden kann.
Insgesamt wird dabei der Finanzrahmen für den Abenteuerspielplatz in den Jahren 2004 bis 2005
nicht ausgeweitet.