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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
18.03.2009
Erstellt
03.04.09, 10:07
Aktualisiert
03.04.09, 10:07
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 31. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 18.03.2009: 13. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“ Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: Die Straßen „In der Brinkheide“ (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 774) und „Am Königskamp –Oberer Teil“ –von der Einmündung der Schuckenhofstraße bis zur Einmündung der Straße „In der Brinkheide“ - (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 721 tlw.) erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen und werden gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Beratungsergebnis: - einstimmig -