Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
18.03.2009
Erstellt
03.04.09, 10:07
Aktualisiert
03.04.09, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 31. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009)
am 18.03.2009:
7.1 Verkehrsregelung im Ortskern
FBL Taron geht kurz auf die bisher gemachten Erfahrungen nach der ½-jährigen „Erprobungsphase“
ein. Insbesondere verweist er dabei auf eine Umfrage unter Anwohnern/Anwohnerinnen und
Geschäftsleuten.
Eine große Mehrheit der befragten Personen sprach sich dabei für die Beibehaltung der Tempo-30Regelung aus. (Messungen haben ergeben, dass die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit bei 29,5
km/h liegt). Auch das Parken in gekennzeichneten Bereichen und das Kurzzeitparken wird von einer
deutlichen Mehrheit befürwortet.
AM Schulz erklärt, dass sich die CDU-Fraktion den Vorschlägen der Verwaltung anschließt. Zum
Thema Parken im Bereich des Marktplatzes schlägt die CDU die Beibehaltung des Querparkens vor,
wobei die Parkbuchten verbreitert und um ca. 1m verlängert werden sollten.
AM Frau Bode hält die von der Verwaltung gemachte Umfrage für nicht repräsentativ. B90/Die Grünen
halten daher ihren Antrag auf Ausweisung als Tempo-20-Zone sowie die Ausweisung von
Längsparkplätzen um den Marktplatz aufrecht. FBL Oortman merkt hierzu an, dass bei Längsparken
entgegen der Aussage von B90/Grüne bis zu 7 Parkplätze wegfallen würden. Zudem haben sich in der
Internet-Umfrage der Grünen 85 % der Teilnehmer/Teilnehmerinnen gegen das Längsparken
ausgesprochen.
Für die SPD erklärt AM tom Suden, dass seine Fraktion ebenfalls die Tempo-30-Regelung sowie das
Parken in gekennzeichneten Flächen und das Kurzzeitparken befürwortet. Beim Parken im Bereich des
Marktplatzes steht eindeutig die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Das Querparken würde dabei die
schlechteste Lösung darstellen. Die SPD-Fraktion favorisiert daher das Schrägparken, zumal hier auch
eine Verlängerung der Parkflächen möglich ist und zudem auch keine Parkplätze wegfallen würden.
Beim Schrägparken stellt sich jedoch der Nachteil ein, dass diese Parkplätze nur aus einer Richtung
angefahren werden können. TA Herr Wehmeier gibt dazu noch einige nähere Erläuterungen. Er weist
auch darauf hin , dass eine endgültige Umkennzeichnung erst nach Fertigstellung des Marktplatzes
erfolgen kann.
AV Herr Habicht fragt an, ob evtl. eine provisorische Kennzeichnung erfolgen kann, um verschiedene
Möglichkeiten zu testen. Dies wird seitens der Verwaltung bejaht.
Die Verwaltung wird sodann einstimmig beauftragt, eine provisorische Kennzeichnung (Schrägparken
im Bereich der Schötmarschen Straße und Querparken entlang der Herforder Straße) vorzunehmen.
Über die weiteren Vorschläge der Verwaltung wird sodann einzeln abgestimmt:
Beschluss:
Antrag B90/Grüne auf Einrichtung einer Tempo-20-Zone
Beratungsergebnis:
- 1 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Beschluss:
Beibehaltung der Tempo-30-Regelung
Beratungsergebnis:
- 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Beschluss:
Parken nur in gekennzeichneten Flächen
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
Kurzzeitparken 2 Stunden in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Beratungsergebnis:
- einstimmig -