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Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
08.05.09, 21:21
Aktualisiert
08.05.09, 21:21
Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 35. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.04.2009: 6. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße" TA Knipping gibt bekannt, dass für das Regenrückhaltebecken eine kleinere Fläche als geplant benötigt werde, so dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ die Grundstücksaufteilungen geändert und somit die Nutzungsgrenzen verschoben haben. Hiervon betroffen, so TA Knipping weiter, sei das Grundstück „A 22“, welches jetzt durch die Maßkette in eine Ein- und Zweigeschossigkeit geteilt wird. Anhand einer Übersichtskarte wird dem Ausschuss die Lage des betroffenen Grundstückes verdeutlicht. Die Interessenten dieses Grundstückes planen ein Haus, was optisch eine eingeschossige Bauweise vermuten lässt, allerdings rechnerisch mit 10 m² zu groß und somit zweigeschossig ist. Alle weiteren Vorgaben (Trauf- und Firsthöhe) werden allerdings -entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine eingeschossige Bauweise- eingehalten. TA Knipping weist darauf hin, dass für eine abweichende Geschossigkeit eine Bebauungsplanänderung notwendig sei. AM Pankoke erkundigt sich, ob die Zweigeschossigkeit durch mehr Wohnraum im Dachgeschoss entstehen wird. Dies bejahrt TA Knipping. Dann, so die Meinung von AM Pankoke, könne dem Antrag zugestimmt werden, da die angrenzenden Grundstückseigentümer nicht mehr als sonst auch beeinträchtigt werden. FBL Oortman informiert den Ausschuss darüber, dass die Grundstücksinteressenten keine Zeit haben, die notwendige Bebauungsplanänderung abzuwarten. Aus dem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Bauantrag, mit den Unterschriften der Nachbarn, im Vorfeld zu genehmigen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Verwaltung, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Der Vorgehensweise wird von Seiten des Ausschusses zugestimmt. AV Puchert-Blöbaum formuliert nachfolgenden Beschluss: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ für das Grundstück mit der Bezeichnung A 22. Beratungsergebnis: - einstimmig -