Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
08.05.09, 21:21
Aktualisiert
08.05.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 35. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 23.04.2009:
6.
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße"
TA Knipping gibt bekannt, dass für das Regenrückhaltebecken eine kleinere Fläche als geplant benötigt
werde, so dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ die
Grundstücksaufteilungen geändert und somit die Nutzungsgrenzen verschoben haben. Hiervon
betroffen, so TA Knipping weiter, sei das Grundstück „A 22“, welches jetzt durch die Maßkette in eine
Ein- und Zweigeschossigkeit geteilt wird. Anhand einer Übersichtskarte wird dem Ausschuss die Lage
des betroffenen Grundstückes verdeutlicht.
Die Interessenten dieses Grundstückes planen ein Haus, was optisch eine eingeschossige Bauweise
vermuten lässt, allerdings rechnerisch mit 10 m² zu groß und somit zweigeschossig ist. Alle weiteren
Vorgaben (Trauf- und Firsthöhe) werden allerdings -entsprechend den Festsetzungen des
Bebauungsplanes für eine eingeschossige Bauweise- eingehalten.
TA Knipping weist darauf hin, dass für eine abweichende Geschossigkeit eine Bebauungsplanänderung
notwendig sei.
AM Pankoke erkundigt sich, ob die Zweigeschossigkeit durch mehr Wohnraum im Dachgeschoss
entstehen wird. Dies bejahrt TA Knipping. Dann, so die Meinung von AM Pankoke, könne dem Antrag
zugestimmt werden, da die angrenzenden Grundstückseigentümer nicht mehr als sonst auch
beeinträchtigt werden.
FBL Oortman informiert den Ausschuss darüber, dass die Grundstücksinteressenten keine Zeit haben,
die notwendige Bebauungsplanänderung abzuwarten. Aus dem Grund schlägt die Verwaltung vor, den
Bauantrag, mit den Unterschriften der Nachbarn, im Vorfeld zu genehmigen. Gleichzeitig verpflichtet
sich die Verwaltung, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern bzw. anzupassen.
Der Vorgehensweise wird von Seiten des Ausschusses zugestimmt.
AV Puchert-Blöbaum formuliert nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 04/11 „Waldstraße“ für das Grundstück mit der Bezeichnung A 22.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -