Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" im Ortsteil Schuckenbaum südlich des Friedhofes, westlich der Herforder Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,5 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
08.05.09, 21:21
Aktualisiert
08.05.09, 21:21
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" im Ortsteil Schuckenbaum südlich des Friedhofes, westlich der Herforder Straße) Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" im Ortsteil Schuckenbaum südlich des Friedhofes, westlich der Herforder Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 9,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 35. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.04.2009: 5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" im Ortsteil Schuckenbaum südlich des Friedhofes, westlich der Herforder Straße AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage zusammen und weist insbesondere darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Imbisses - der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden müssen, - die Änderung nur über ein Vollverfahren erfolgen könne, da die Grundzüge der Planung berührt werden und - in jedem Fall Lärm- und Geruchsgutachten notwendig seien. Was hinsichtlich der Geruchsimmissionen notwendig sein könnte, macht AV Puchert-Blöbaum anhand des neuen Imbisses in Asemissen deutlich. Hier musste ein 5,00 m bis 6,00 m hoher Edelstahlabzug gebaut werden. Er ergänzt, dass in Schuckenbaum der „Schornstein“ sehr wahrscheinlich -aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung- noch höher sein müsse. Die SPD-Faktion, so AV Puchert-Blöbaum, hält die Änderungen des Flächennutzungsplanes, des Bebauungsplanes und die Erstellung der Gutachten für einen Imbiss für unverhältnismäßig und wird daher den Antrag ablehnen. FBL Oortman gibt bekannt, dass der Betreiber des Imbisses die Beseitigungsverfügung des Kreises Lippe erhalten und den Imbiss geschlossen habe. Derzeit wird bereits ernsthaft von Seiten des Betreibers über eine Verlagerung des Standortes nachgedacht. Es bestehen Überlegungen, den Imbiss am „Ortseingangskreisel“ auf der Fläche zwischen Blumen Kerker und der Tankstelle in Leopoldshöhe zu betreiben. AM Gadow erklärt, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Grüne den Imbiss weiterhin ablehnt. Dies u.a. mit der Begründung, dass das Zentrum von Leopoldshöhe gestärkt werden solle. Des Weiteren lasse der Bebauungsplan dort keinen Imbiss zu und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, seien mehr als aufwendig, endet AM Gadow seine Ausführungen. AM Gräfe erinnert daran, dass allein in Schuckenbaum ca. 3.000 Menschen wohnen, hinzu kommen die Ortsteile Nienhagen und Bexterhagen. Er hält es für wichtig, nicht nur an die Ortsmitte von Leopoldshöhe zu denken, sondern auch an die Außenbereiche. Die CDU-Fraktion, so AM Gräfe weiter, werde die Ablehnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mittragen. Sie schlägt vor, zuerst eine Überprüfung anhand von Gutachten durchzuführen. In dem Zusammenhang hält es AM Fiedler für sinnvoll, den Antrag vorerst zurückzustellen. Sollte es nicht zu einer Zurückstellung kommen, schlägt AM Gräfe vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung in so fern zu ändern, dass der erste Satz, die Ablehnung der Änderung des Bebauungsplanes, gestrichen werde. AV Puchert-Blöbaum sieht in der vorgeschlagenen Vorgehensweise keine Vorteile für den Antragsteller. Das Thema sei ausreichend diskutiert worden und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtlich nicht möglich. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ ab. Sollten vom Antragsteller gutachterliche Einschätzungen bzgl. Lärm (An- und Abfahrverkehr / Lebensäußerungen von Menschen beim geselligen Beisammensein) und Geruch erkennen lassen, dass der angestrebte Standort in Bezug auf die vorhandene und geplante Wohnbebauung unproblematisch ist, so wird die Verwaltung beauftragt, eine erneute Vorlage zur Änderung des BPlanes zu erstellen. Beratungsergebnis: - 8 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -