Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,5 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
08.05.09, 21:21
Aktualisiert
08.05.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 35. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 23.04.2009:
5.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" im Ortsteil
Schuckenbaum südlich des Friedhofes, westlich der Herforder Straße
AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage zusammen und weist insbesondere darauf hin, dass im
Zusammenhang mit der Genehmigung des Imbisses
- der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden müssen,
- die Änderung nur über ein Vollverfahren erfolgen könne, da die Grundzüge der Planung berührt
werden und
- in jedem Fall Lärm- und Geruchsgutachten notwendig seien.
Was hinsichtlich der Geruchsimmissionen notwendig sein könnte, macht AV Puchert-Blöbaum anhand
des neuen Imbisses in Asemissen deutlich. Hier musste ein 5,00 m bis 6,00 m hoher Edelstahlabzug
gebaut werden. Er ergänzt, dass in Schuckenbaum der „Schornstein“ sehr wahrscheinlich -aufgrund
der vorhandenen Wohnbebauung- noch höher sein müsse.
Die SPD-Faktion, so AV Puchert-Blöbaum, hält die Änderungen des Flächennutzungsplanes, des
Bebauungsplanes und die Erstellung der Gutachten für einen Imbiss für unverhältnismäßig und wird
daher den Antrag ablehnen.
FBL Oortman gibt bekannt, dass der Betreiber des Imbisses die Beseitigungsverfügung des Kreises
Lippe erhalten und den Imbiss geschlossen habe. Derzeit wird bereits ernsthaft von Seiten des
Betreibers über eine Verlagerung des Standortes nachgedacht. Es bestehen Überlegungen, den Imbiss
am „Ortseingangskreisel“ auf der Fläche zwischen Blumen Kerker und der Tankstelle in Leopoldshöhe
zu betreiben.
AM Gadow erklärt, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Grüne den Imbiss weiterhin ablehnt. Dies u.a. mit
der Begründung, dass das Zentrum von Leopoldshöhe gestärkt werden solle. Des Weiteren lasse der
Bebauungsplan dort keinen Imbiss zu und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, seien mehr als
aufwendig, endet AM Gadow seine Ausführungen.
AM Gräfe erinnert daran, dass allein in Schuckenbaum ca. 3.000 Menschen wohnen, hinzu kommen
die Ortsteile Nienhagen und Bexterhagen. Er hält es für wichtig, nicht nur an die Ortsmitte von
Leopoldshöhe zu denken, sondern auch an die Außenbereiche. Die CDU-Fraktion, so AM Gräfe weiter,
werde die Ablehnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mittragen. Sie schlägt vor, zuerst eine Überprüfung
anhand von Gutachten durchzuführen. In dem Zusammenhang hält es AM Fiedler für sinnvoll, den
Antrag vorerst zurückzustellen. Sollte es nicht zu einer Zurückstellung kommen, schlägt AM Gräfe vor,
den Beschlussvorschlag der Verwaltung in so fern zu ändern, dass der erste Satz, die Ablehnung der
Änderung des Bebauungsplanes, gestrichen werde.
AV Puchert-Blöbaum sieht in der vorgeschlagenen Vorgehensweise keine Vorteile für den
Antragsteller.
Das Thema sei ausreichend diskutiert worden und eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes rechtlich nicht möglich. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
ab. Sollten vom Antragsteller gutachterliche Einschätzungen bzgl. Lärm (An- und Abfahrverkehr /
Lebensäußerungen von Menschen beim geselligen Beisammensein) und Geruch erkennen lassen,
dass der angestrebte Standort in Bezug auf die vorhandene und geplante Wohnbebauung
unproblematisch ist, so wird die Verwaltung beauftragt, eine erneute Vorlage zur Änderung des BPlanes zu erstellen.
Beratungsergebnis:
- 8 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -