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Allgemeine Vorlage (1.1 Kanalisation Ortslage Straßbüsch; hier: Änderung der Bauweise des Verbindungssammlers OL Golbach – OL Straßbüsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Allgemeine Vorlage (1.1	Kanalisation Ortslage Straßbüsch;
	hier:  	Änderung der Bauweise des Verbindungssammlers OL Golbach – 
  		OL Straßbüsch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 187/2012 22.11.2012 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Murk Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt Mittel verfügbar bei PSK X über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK TOP 1 1.1 50.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Kanalisation Ortslage Straßbüsch; hier: Änderung der Bauweise des Verbindungssammlers OL Golbach – OL Straßbüsch Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt die Mitteilung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 22.03.2012 - Punkt 3 der Niederschrift der öffentlichen Sitzung -. In der Sitzung hat das Büro Becker GmbH, Kall, die Planung der Kanalisation der Ortslage Straßbüsch vorgestellt. In der ursprünglichen Planung war vorgesehen, den Verbindungssammler von Straßbüsch in Richtung Golbach, Straßbüscher Weg, aus wirtschaftlichen Gründen im Spülbohrverfahren herzustellen. Die Durchführung der Baumaßnahme wurde entsprechend öffentlich ausgeschrieben. Bei der Ausführung der Arbeiten im Spülbohrverfahren wurde festgestellt, dass dieses Verfahren auf Grund der vorhandenen Bodenverhältnisse nicht ausgeführt werden kann. Aufgrund dessen wird es erforderlich, diesen Verbindungssammler in offener Bauweise (herkömmlicher Kanalgraben) herzustellen. Durch die Änderung der Bauweise entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro einschl. Mehrwertsteuer. Die entsprechenden Mehrkosten sind als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe wird in der Dezember-Sitzung des Rates vorgelegt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass aus den v.g. Gründen die geplante Fertigstellung im Jahr 2012 nicht zu realisieren ist.