Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
09.11.12, 18:18
Aktualisiert
09.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
187/2012
22.11.2012
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Murk
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt
Mittel verfügbar bei PSK
X
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
TOP 1
1.1
50.000
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Kanalisation Ortslage Straßbüsch;
hier:
Änderung der Bauweise des Verbindungssammlers OL Golbach –
OL Straßbüsch
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt die Mitteilung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 22.03.2012 - Punkt 3 der Niederschrift der öffentlichen Sitzung -. In der Sitzung hat das Büro
Becker GmbH, Kall, die Planung der Kanalisation der Ortslage Straßbüsch vorgestellt.
In der ursprünglichen Planung war vorgesehen, den Verbindungssammler von Straßbüsch in
Richtung Golbach, Straßbüscher Weg, aus wirtschaftlichen Gründen im Spülbohrverfahren herzustellen. Die Durchführung der Baumaßnahme wurde entsprechend öffentlich ausgeschrieben.
Bei der Ausführung der Arbeiten im Spülbohrverfahren wurde festgestellt, dass dieses Verfahren
auf Grund der vorhandenen Bodenverhältnisse nicht ausgeführt werden kann.
Aufgrund dessen wird es erforderlich, diesen Verbindungssammler in offener Bauweise (herkömmlicher Kanalgraben) herzustellen. Durch die Änderung der Bauweise entstehen Mehrkosten
in Höhe von ca. 50.000,00 Euro einschl. Mehrwertsteuer. Die entsprechenden Mehrkosten sind
als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe
wird in der Dezember-Sitzung des Rates vorgelegt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass aus
den v.g. Gründen die geplante Fertigstellung im Jahr 2012 nicht zu realisieren ist.