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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
11.09.09, 21:21
Aktualisiert
11.09.09, 21:21
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im  Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 35. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 26.08.2009: 13. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche (Flurstück 1737, Flur 2, Gemarkung Asemissen) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Bürgersteig und Straßenbegleitgrün. b) Der Weg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen (Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen) erhält entsprechend des vorliegenden Bebauungsplanes die Eigenschaft eines Fußweges. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -