Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
11.09.09, 21:21
Aktualisiert
11.09.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 35. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009)
am 26.08.2009:
13. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg
im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen
Beschluss:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche (Flurstück 1737, Flur 2,
Gemarkung Asemissen) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Bürgersteig und
Straßenbegleitgrün.
b) Der Weg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen (Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung
Asemissen) erhält entsprechend des vorliegenden Bebauungsplanes die Eigenschaft eines
Fußweges.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -