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Beschlußtext (Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
09.10.09, 21:45
Aktualisiert
09.10.09, 21:45
Beschlußtext (Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 31. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 01.10.2009: 5. Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange" RM Strohmeyer fragt nach, ob bei der Standortwahl des Marktplatzgebäudes die Denkmalbehörde einbezogen worden sei. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass zum einen hierfür keine Veranlassung gesehen werde, da das Marktplatzgebäude nicht direkt an das Kirchengebäude grenze und zum anderen der Kreis Lippe als Baugenehmigungsbehörde für die Einschaltung anderer zu beteiligender Behörden zuständig sei. Beschluss: Sodann beschließt der Rat den Anstrich des Café Orange auf dem Marktplatz nicht zu ändern und dem vorliegenden Antrag nicht zu entsprechen. Beratungsergebnis: - 23 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) -