Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
09.10.09, 21:45
Aktualisiert
09.10.09, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 31. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 01.10.2009:
10.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und
Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 26.08.2009 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
a) Die Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche (Flurstück 1737, Flur 2,
Gemarkung Asemissen) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Bürgersteig und
Straßenbegleitgrün.
b) Der Weg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen (Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung
Asemissen) erhält entsprechend des vorliegenden Bebauungsplanes die Eigenschaft eines
Fußweges.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde
Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -