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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa; I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB II. Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
II. Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
II. Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 24.09.2013 14.1 Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa; 0 I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB II. Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB 355/2013 I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplan Nr. 164, E. Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, abgegebenen Stellungnahmen (s. Anlage 3) wird entsprechend der von der Verwaltung formulierten Wertungsvorschläge der Anlage 2 entschieden. Der Entwurf des Bebauungsplans wird in folgenden Punkten wie folgt geändert oder ergänzt: 1. Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt und die damit einhergehende geringfügige Verschiebung der Versickerungsfläche sowie der angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen (siehe auch Gegenüberstellung alte Planung und geänderte / ergänzte Planung). 2. Ergänzung der Planzeichnung um eine umlaufende Bemaßung und der Zeichenerklärung unter „sonstige Signaturen“, so dass die Dimensionen der Flächen ablesbar werden. 3. Streichung des ergänzenden Hinweises auf die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) aus den textlichen Festsetzungen, zumal dieser im Unterschied zu den Emissionskontingenten nicht normiert ist und die Schallfestsetzungen auf Emissionskontingenten basieren. 4. Die Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen 4.1 enthalten den Bezug auf die Immissionsaufpunkte IP01 bis IP03. Die Legende der Planzeichnung wird nunmehr um einen Übersichtsplan mit der Lage der Immissionsaufpunkte ergänzt. 5. Auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde soll die Auslichtung der Sträucher innerhalb des Grünstreifens während der ersten 10 Jahre nur für Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig sein. Auf die Pflegemaßnahme: "auf den Stock setzen" ist zu verzichten. Die textliche Festsetzung 6.1 wird entsprechend geändert. 6. Ferner werden redaktionelle Korrekturen zur Pflanzliste vorgenommen. 7. Aufgrund der Planänderung ergibt sich ein etwas höherer externer Ausgleichsflächenbedarf. Die textliche Festsetzung 6.3 wird entsprechend geändert. 8. Das nördlich der Bestandsanlage befindliche "Wegekreuz" wird als Denkmal in der Denkmalliste geführt. Die Planzeichnung wird um diese Information nachrichtlich ergänzt. 9. Der Umweltbericht wird um die vorstehend benannten Änderungen entsprechend ergänzt. 10. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, hat darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehen Bergwerksfeld "Gymnich 5" liegt (siehe Hinweis Nr. 1). Dieser Information wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. 11. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Auch dieser Information wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. 12. Ferner wurden die Rechtsgrundlagen, bezogen auf die Planungsinhalte der erneuten eingeschränkten Offenlage, aktualisiert (siehe Anlage 5: Entwurf Bebauungsplan Nr. 164; Stand erneute eingeschränkte Offenlage und Anlage 8: Zusammenfassende Erklärung). Die Begründung wird zur erneuten eingeschränkten Offenlage fortgeschrieben (s. Anlage 5, Änderungen in Roteintrag). Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungen des Rates gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mitzuteilen. II. Gemäß 4a Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, auf der Grundlage der unter I. beschlossenen Änderungen erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung auszulegen. Gem. § 4a Abs.3 Satz 2 sollen Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. 38 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.09.2013 Seite 2