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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 24.09.2013 14.11 Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss 382/2013 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt - Lechenich, Erper Straße. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)