Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 24.09.2013
14.7
Bebauungsplan 14 I, E.-Liblar, Tannenweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss 342/2013
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2014),
in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 14 I, Erftstadt – Liblar, Tannenweg,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahme vom 31.07.2013)
Der Anregung, einen Hinweis bzgl. versickerungsfördernder Maßnahmen aufzunehmen, wurde
bereits durch eine Festsetzung im Bebauungsplan Rechnung getragen.
Dem Hinweis bzgl. der Niederschlagswasserbehandlung kann nicht entsprochen werden.
I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 09.08.2013)
Der Anregung bezüglich der Kampfmittelbeseitigung wird durch Aufnahme eines entsprechenden
Hinweises Rechnung getragen.
I.3 Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 10 07 09, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 13.08.2013)
Die Hinweise bzgl. der Telekommunikationslinien (Gewährleistung des Bestandes und Betriebes)
und der Vorlage der endgültigen Ausbaupläne bei der Deutsche Telekom Technik GmbH (für
Maßnahmen bzgl. evtl. notwendiger Sicherungen der Leitungen) werden im Bebauungsplan
aufgenommen.
Der Hinweis, bei geplanten Baumanpflanzungen die einschlägigen Normen und Richtlinien
ausreichend zu berücksichtigen, wird in die Vereinfachte Änderung aufgenommen.
Der
Hinweis,
dass
zur
Sicherstellung
der
rechtzeitigen
Versorgung
mit
Kommunikationsanschlüssen die Deutsche Telekom Technik GmbH TI NL West, PTI 22, Innere
Kanalstr. 98, 50672 Köln, über den Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im
Plangebiet möglichst frühzeitig informiert wird, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen
konkreter Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
I.4 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat , 70, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 21.08.2013)
Der Anregung, die artenschutzrechtliche Vorprüfung gem. § 44 BNatSchG in die Begründung
aufzunehmen, ist bereits entsprochen.
Der Hinweis bzgl. der Wasserschutzzone ist bereits im Plan aufgenommen.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E. – Liblar, Tannenweg wird gemäß §§ 2 und 10 BauGB in
Verbindung mit § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. genannten Ergänzungen als
Satzung nebst Begründung beschlossen
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.09.2013
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